Online-Durchsuchungen: Schäuble bleibt bei Schnüffel-Plan

Der Innenminister sei bereit, von den umstrittenen Online-Durchsuchungen abzusehen, behauptete Justizministerin Zypries - prompt reagierte Schäuble.

Ausspähen oder nicht - das ist die Frage Bild: dpa

BERLIN taz/AP Im Streit über heimliche Online-Durchsuchungen sind die Fronten zwischen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verhärtet. Schäubles Sprecherin Gabriele Hermani stellte am Freitag in Berlin klar, dass es "kein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchung geben" werde. Zypries hatte zuvor in einem Interview den Eindruck vermittelt, eine Einigung sei möglich.

"Der Innenminister scheint inzwischen von seiner Forderung abzurücken, dass der Gesetzentwurf zu den neuen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts die heimlichen Online-Durchsuchungen enthalten muss", sagte Zypries der "Berliner Zeitung". Die SPD-Politikerin erklärte weiter, es scheine sich abzuzeichnen, dass Schäuble das BKA-Gesetz ohne den strittigen Punkt den Ländern zur Abstimmung vorlegen werde. "Das ist vernünftig und entspricht der Position der SPD." Die Online-Durchsuchungen könnten dann in Ruhe parallel beraten werden. Zudem könne berücksichtigt werden, wie das Bundesverfassungsgericht die Klage gegen die Online-Durchsuchungen bewerte.

Hermani hingegen betonte: "Wir sind in der Ressortabstimmung mit dem BKA-Gesetz - und mit der Online-Durchsuchung". Damit dürfte der seit Wochen andauernde Streit zwischen den Ministerien weitergehen.

Zypries begründete die Vorbehalte der SPD gegen die Pläne Schäubles damit, dass Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte die Ministerin.

Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden könnten, sagte Zypries. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen? Ich glaube nicht, dass diese Fragen schon genau durchdacht sind."

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