Polizisten klagen gegen Kennzeichnung: Der Schilder-Kampf geht weiter

Vier Polizeibeamte ziehen mit Musterklagen gegen die Kennzeichnungspflicht vor Gericht. Gewerkschaft der Polizei unterstützt sie - notfalls bis zum Verfassungsgericht.

Schöne Bescherung: Polizisten mögen das Namensschild nicht Bild: dpa

Mehr als 30 Jahre lang haben Gewerkschaften und Personalräte der Polizei erbitterten Widerstand gegen die Einführung der Kennzeichnungspflicht geleistet. Eigentlich müssten sie nun öffentlich eingestehen: Der Kampf ist verloren. Denn seit dem 25. Juli sind in der Polizeibehörde kleine silberne Schildchen in Umlauf, die jede Polizistin und jeder Polizist fortan an der Uniform tragen muss. Aber die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt nicht auf. Vier Polizisten würden stellvertretend für ihre Kollegen gegen "die Zwangskennzeichnung" klagen, kündigte der GdP-Landeschef Michael Purper am Dienstag an. Es dürfte ein langer Rechtsstreit werden.

Berlin ist das erste und bislang einzige Bundesland, das seine Polizisten zum Tragen von Namens- beziehungsweise Nummernschildern verpflichtet. Die entsprechende Geschäftsanweisung war noch vom früheren Polizeipräsidenten Dieter Glietsch erlassen worden. Eigentlich ist sie schon seit Anfang des Jahres in Kraft, umgesetzt wird sie aber erst seit Ende Juli, weil die Beschaffung der Schilder so lange gedauert hat. Auch jetzt sind noch nicht alle der rund 13.000 Uniformträger ausgestattet. Die letzten, die an der Reihe sind, sind die Angehörigen der geschlossenen Einheiten. In ihrem Fall geht es um eine Spezialanfertigung auf Stoff in Form einer fünfstelligen Nummer, die am Einsatzanzug auf Brust und Rücken angebracht wird. Normale Streifenbeamte hingegen bekommen zwei silberne Schildchen - eins mit ihrem Namen und eins mit einer fünfstelligen Nummer. Mit welchem sie sich dem Bürger präsentieren, ist ihnen selbst überlassen.

Die vier Kläger aus den Reihen der Polizei - "unsere Top vier", wie GdP Chef Purper sagte - standen den Journalisten am Dienstag auf der GdP-Pressekonferenz Rede und Antwort. Über ihre Identität verrieten sie nur so viel: Sie seien zwischen 35 bis 49 Jahre alt, auf Abschnitten der Direktionen 3 und 4 sowie beim Verkehrsdienst tätig. Zwei von ihnen trugen an ihrem blauen Uniformhemd das besagte Silberschildchen mit einer schwarzen, fünfstelligen Nummer. "Die GdP ist auf uns zugekommen", sagte einer. Die Zwangskennzeichnung werde vom Gros der Kollegen abgelehnt. Die meisten Kollegen trauten sich aber nicht, sich zu wehren. "Sie haben Angst, nicht befördert zu werden." Es sei schon genug damit, dass man am 1. Mai in Kreuzberg und bei ganz alltäglichen Einsätzen gegen häusliche Gewalt und gewalttätige Jugendliche ständig den Kopf hinhalte, sagte der Beamte mit der Nummer 19214. "Aber ich habe keine Lust, mich zum gläsernen Bürger machen zu lassen." In Zeiten der elektronischen Medien biete auch eine Nummer keinen Schutz der Privatsphäre. Die Kollegen befürchteten Nachstellungen von Kriminellen und hätten Angst um ihre Familien.

Der Justiziar der GdP, Joachim Tetzner, kündigte an, die Klage durch alle Instanzen bis hin zum Verfassungsgericht zu treiben. Es gehe darum, endlich Klärung herbeizuführen. Immerhin stehe das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf dem Spiel. Die Chance für die GdP, das Verfahren zu gewinnen, schätzte er auf "50 zu 50". Purper verwies darauf, dass die Deutsche Bahn es einigen Zugbegleitern erlaube, auf ihren Namensschildern ein Pseudonym zu verwenden. Als Plädoyer für die Nummer wollte er das allerdings nicht verstanden wissen.

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