Präzedenzfall droht: Firma will Streik verbieten lassen

Die Gewerkschaft BCE setzt ihren Streik beim Verpackungsmittelhersteller Neupack aus. Der geht ganz neue Wege beim Arbeitsgericht.

Streiken seit Anfang November für einen neuen Haustarifvertrag: Neupack-Beschäftigte. Bild: Kai von Appen

HAMBURG taz | Der Arbeitskampf beim Verpackungsmittelhersteller Neupack in den Werken Rotenburg an der Wümme und Hamburg-Stellingen nimmt neue Dimensionen an.

Mit einer einstweiligen Verfügung, die am Freitag vor dem Arbeitsgericht in Verden verhandelt wird, versucht das Familienunternehmen Krüger, der Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie (IG BCE) den seit 1. November andauernden Erzwingungsstreik der knapp 200 Beschäftigten für einen Haustarifvertrag verbieten zu lassen.

„Das ist ein gravierender Angriff auf das Streikrecht und die Tarifautonomie“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mechthild Garweg, die die IG BCE vertritt. „Dieses Verfahren ist auch für andere Gewerkschaften von großer Bedeutung.“

Neupack begründet seinen im Arbeitsrecht einzigartigen Vorstoß damit, dass Streikposten und Unterstützer „polnische Mitarbeiter“ immer wieder bedroht, bepöbelt und bespuckt hätten. In einem Fall sei es sogar in Rotenburg zu Handgreiflichkeiten gekommen, als drei Personen in die Wohnunterkunft eines Streikbrechers eingedrungen seien.

„Einer der Männer hatte sogar einen Schlagstock dabei“, sagt Firmensprecher Lars Krüger, was nach taz-Informationen nicht stimmt.

In der Tat ist es jedoch zu einer Schlägerei gekommen, in deren Verlauf, so eine Augenzeugin, der Leiharbeiter eine Schädelfraktur am Auge erlitten hat. Was der tatsächliche Hintergrund des Streits war, ist zurzeit nicht bekannt. Die Polizei Rotenburg ermittelt, nennt aber keine Einzelheiten.

„Wir verurteilen jede Art von Gewalt“, sagt der IG-BCE-Landeschef Jan Eulen. Die Gewerkschaft habe noch immer keine „belastbaren Erkenntnisse über die Hintergründe des Vorfalls“, so Eulen.

In der Tat stellt der Einsatz von mittlerweile fast drei Dutzend polnischer Leiharbeiter als Streikbrecher für die Streikenden ein Problem dar. Die Streikbrecher in Hamburg werden jeden Morgen mit einem Bus zum Neupackgelände gebracht, während die Streikposten Tag und Nacht in der Kälte an den Betriebstoren unter einer Autobahnbrücke in der Peripherie ausharren.

Kaum kommt der Bus an, springen Polizisten aus ihren Mannschaftswagen und bahnen dem Bus den Weg, wobei die Streikposten weggestoßen oder auch schon festgenommen wurden.

Für die Polizei sind die Polen offiziell fremde Leiharbeiter, weswegen ihre Behinderung am Werkstor strafrechtlich eine Nötigung darstellt. Arbeitsrechtlich werden sie jedoch von Neupack als befristet eingestellte Mitarbeiter geführt, da sonst ihr Streikbrecher-Einsatz nach der Rechtssprechung unzulässig ist.

Die IG BCE stellt nun ihre Streiktaktik um. „Wir müssen erkennen, dass wir durch einen Streik angesichts der Streikbrecher keinen wirtschaftlichen Druck auf das Unternehmen ausüben können, um die für ihre Gutsherrenart bekannten Firmenchefs zum Einlenken zu bewegen“, sagt ein Gewerkschafter. Daher werde die Belegschaft ihren Vollstreik Donnerstagmorgen unterbrechen und nunmehr flexibel mit Arbeitsniederlegungen reagieren.

Die IG BCE hofft dadurch, Druck auf Neupack ausüben zu können, da die Firma nun faktisch zwei Belegschaften bezahlen muss.

Indes vertritt der Bremer Arbeitskampfrechts-Experte Wolfgang Däubler die Auffassung, dass das Vorgehen von Neupack verfassungswidrig ist. Denn der Grundgedanke des Paritätsprinzips sei verlassen und durch die Streikbrecher dem verfassungsmäßigen „Streik die Grundlage entzogen“ worden.

Das verstoße gegen die Leitlinie des Sozialpaktausschusses der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation und sei eine „schwerwiegende Verletzung der Vereinigungsfreiheit“.

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