Privatisierung von Autobahnen: Gesetz ausgebremst

Weil sich Union und SPD nicht einigen können, wird die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Autobahn-Gesetzes wohl verschoben.

Auf einer Autobahn stauen sich Autos, rote Bremslichter leuchten und Hinweise zur Geschwindigkeitsbegrenzung

Die Privatisierung bleibt ein Zankapfel Foto: dpa

Wenige Tage vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzespakets, mit dem die deutschen Autobahnen an eine neue, privatwirtschaftlich organisierte Infrastrukturgesellschaft übertragen werden sollen, haben Union und SPD noch keine Einigung über zentrale Streitfragen erzielt. Die für Freitag vorgesehene Abstimmung wird darum voraussichtlich in die nächste Sitzungswoche verschoben, hieß es am Montagabend aus der SPD-Fraktion. Kritiker der geplanten Regelungen hatten die SPD zuvor erneut aufgefordert, der notwendigen Grundgesetzänderung nicht zuzustimmen. Entgegen allen Beteuerungen würde diese zu einer faktischen Privatisierung von Autobahnen mit erheblichen Mehrkosten führen, hieß es.

Nach den bisherigen Plänen sollte der Bundestag die Gründung der neuen Infrastrukturgesellschaft an diesem Freitag beschließen – zusammen mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen. Doch ein beschlussfähiger Gesetzestext lag nach Auskunft der SPD-Verhandlungsführerin Bärbel Hagedorn am Montag noch immer nicht vor.

Die Haushaltspolitikerin hatte daher gefordert, die Abstimmung zu verschieben. „Der Zeitplan, der eine Verabschiedung im Bundestag noch in dieser Woche vorsieht, ist den Abgeordneten gegenüber eine Zumutung“, sagte Hagedorn der taz. „Wir Haushälter brauchen Zeit, um unsere guten Verhandlungsergebnisse an alle Kollegen zu vermitteln.“ Auch CDU-Verhandlungsführer Norbert Brackmann beschwerte sich über den Zeitdruck „Ich hätte mir mehr Zeit gewünscht, das Paket in den Gremien angemessen diskutieren zu können“, sagte er der taz.

In zwei wichtigen Fragen gab es am Montag noch keine Einigung. So stößt die Forderung, die „mittelbare und unmittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und möglichen Tochtergesellschaften“ im Grundgesetz auszuschließen, auf die sich die Haushälter von Union und SPD nach taz-Informationen geeinigt haben, bei der CSU auf erbitterten Widerspruch.

Erleichterte Ablehnung

Vielen SPD-Abgeordneten reicht diese Regelung hingegen noch nicht. Sie wollen auch die großflächige faktische Privatisierung von Autobahnen durch öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), bei denen Privatunternehmen bestimmte Straßenabschnitte betreiben und dafür die Maut kassieren, per Grundgesetz ausschließen. Diese soll bisher nur durch ein normales Gesetz eingeschränkt werden, das jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte. „Eine zweite Grundgesetzänderung, die Teilnetz-ÖPPs ausschließt, ist erforderlich, um funktionale Privatisierungen effektiv zu verhindern“, sagte Hagedorn.

Bettina Hagedorn, SPD

„Der Zeitplan ist den Abgeordneten gegenüber eine Zumutung“

Selbst dadurch ließen sich ihrer Ansicht nach aber nicht alle SPD-Abgeordneten überzeugen. „Es wird – unabhängig vom Verhandlungsergebnis – mit Sicherheit Nein-Stimmen in beiden Fraktionen aus sehr unterschiedlicher Motivation heraus geben.“ Ob die für eine Grundgesetzänderung notwendige Zweidrittelmehrheit zustande kommt, ist offen. Um der SPD die Ablehnung zu erleichtern, wollen Grüne und Linke durchsetzen, dass über die diversen Gesetzesänderungen des Finanzpakets im Bundestag getrennt abgestimmt wird.

Zusammen mit der Opposition protestierten am Montag VertreterInnen von Gewerkschaften und Bürgerinitiativen gegen das Gesetz. „Wir wehren uns gegen die drohende Autobahnprivatisierung“, sagte DGB-Vorstand Stefan Körzell. Auch Grünen-Franktionschef Anton Hofreiter warnte vor einer „Privatisierung durch die Hintertür“. Für die Linke äußerte Sabine Leidig die Hoffnung, dass die Wahlniederlage in NRW bei der SPD zum Umdenken führt. „Sie müssen jetzt ja zeigen, wo sie einen Unterschied machen wollen.“

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