Prozess gegen Berliner Dschihadist: Milde wegen Teilgeständnis

Das Kammergericht verurteilt einen 27-Jährigen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer dreijährigen Haftstrafe.

Kammergericht in Berlin

Kammergericht in Berlin Foto: dpa

BERLIN taz | Ein Dschihadist aus Berlin muss für drei Jahre ins Gefängnis. Der 27-Jährige sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig, begründete das Kammergericht der Stadt am Montag. Der Angeklagte sei im September 2009 in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist und habe sich dort der inzwischen aufgelösten Terrororganisation „Deutsche Taliban Mujahideen“ angeschlossen.

„Er wollte am bewaffneten Kampf teilnehmen“, sagte der Vorsitzende Richter nach dreimonatigem Prozess. Der Angeklagte habe sich gleich zu Beginn seines dortigen Aufenthalts ein Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow beschafft und an einem Waffenunterricht teilgenommen. Zudem habe er als Statist an einem Propagandavideo mitgewirkt und sich bei Schießübungen filmen lassen. Die Vereinigung habe das Ziel verfolgt, einen islamischen Gottesstaat zu errichten.

Der Angeklagte – ein in Berlin aufgewachsener Mann mit türkischen Wurzeln – ist vor neun Monaten bei der Einreise nach Deutschland auf dem Flughafen Berlin-Tegel festgenommen worden. Grundlage war ein seit 2012 bestehender Haftbefehl. Der dreifache Vater habe sich der Justiz selbst gestellt und im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt, hieß es im Urteil. Das sei strafmildernd gewertet worden.

Der 27-Jährige hatte vor dem Kammergericht erklärt, die Reise sei ein Fehler gewesen. Er sei aber nicht Mitglied der „Deutsche Taliban Mujahideen“ (DTM) geworden. Er sei „nur ein Außenstehender“ gewesen und deshalb auch vom Waffenunterricht ausgeschlossen worden.

Der 27-Jährige wurde den Ermittlungen zufolge Anfang 2010 aus der Gruppierung ausgeschlossen. Hintergrund seien Streitigkeiten mit anderen Mitgliedern gewesen. Danach soll sich der Angeklagte zeitweise in Pakistan aufgehalten haben.

Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht. Der Staatsanwalt hatte auf eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten plädiert. Der Verteidiger hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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