Das Hamburger Landgericht hält Piratenprozesse in Deutschland weiter für sinnvoll. Die Opfer hätten ein Recht auf Bestrafung der Täter.von Christian Rath

Verurteilte Piraten: Bundeswehrsoldaten durchsuchen ein Boot vor der somalischen Küste. Bild: dapd
HAMBURG taz | Wird es bei der erneuten Festnahme von Piraten noch einmal einen Prozess in Deutschland geben? Das Hamburger Landgericht sieht dazu keine Alternative. Das betonte der Richter Bernd Steinmetz in seiner vierstündigen Urteilsbegründung, die am Freitag bis in den frühen Abend dauerte. Die zehn somalischen Angeklagten waren zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt worden.
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Im konkreten Fall habe es drei Gründe für die Zuständigkeit der deutschen Justiz gegeben, so Richter Steinmetz. Das an Ostern 2010 angegegriffene Schiff „MV Taipan“ fuhr unter deutscher Flagge. Zwei Opfer der Geiselnahme – der Kapitän und ein Mechaniker – waren Deutsche. Außerdem sei die Sicherheit des Seeverkehrs in allen Staaten der Welt geschützt. Wer auf hoher See fremde Schiffe kapere, müsse mit Strafverfolgung rechnen.
Linke und kirchliche Gruppen hatten den Prozess ganz grundsätzlich infrage gestellt. Sie sprachen von Kolonialismus und der Rechtfertigung von Bundeswehreinsätzen gegen Piraten. Strafrechtlich mache der Prozess keinen Sinn: Niemand in Somalia werde abgeschreckt, niemand könne – für ein Leben in Deutschland – resozialisiert werden.
Richter Steinmetz räumte das ein, verwies aber auf den alten Strafgrund der Sühne. Die von Piraterie betroffenen Seeleute hätten ein Recht auf „Genugtuung“ durch Bestrafung der Täter.
Im Prozess sei es auch nicht so sehr um die Schäden der Reeder und ihrer Versicherungen gegangen, sondern vor allem um das Schicksal der 15-köpfigen Schiffsbesatzung. Sie sei durch Kalaschnikow-Beschuss in Lebensgefahr geraten und habe monatelange Geiselhaft befürchten müssen. „Die meisten Seeleute stammen aus ganz armen Staaten“, sagte Steinmetz an die Adresse der Kritiker. Die Matrosen der „MV Taipan“ kamen aus Sri Lanka.
Die Anwälte zeigten sich teilweise erleichtert über das Urteil, denn das Gericht war deutlich unter den Strafforderungen der Staatsanwaltschaft von bis zu zwölf Jahre Haft geblieben.
Die Richter stellten die desaströsen Lebensverhältnisse in Somalia in Rechnung, aber auch die erhöhte „Strafempfindlichkeit“. Die Männer hätten vermutlich eine geringere Lebenserwartung. Auch könnten sie nicht sicher sein, dass Angehörige und Freunde nach ihrer Rückkehr noch am Leben seien.
Dennoch werden wohl einige Anwälte für ihre Mandanten Revision am Bundesgerichtshof einlegen und den angeblich mangelhaften Aufklärungswillen des Gerichts kritisieren. Kein einziger Entlastungszeuge aus Somalia konnte in Hamburg aussagen.
Das Gericht hatte sich geweigert, durch Schmiergeldzahlungen an der Passbeschaffung mitzuwirken. „Was hätten Sie gesagt, wenn wir einen Belastungszeugen mit illegalen Methoden nach Deutschland geholt hätten“, fragte Richter Steinmetz die Anwälte.
Für die lange Verfahrensdauer – der Prozess hat sich über 105 Verhandlungstage binnen zwei Jahren hingezogen – machte Richter Steinmetz die Verteidiger verantwortlich, die bis zum Schluss immer neue Beweisanträge stellten. „Das ist zwar zulässig, aber rechtspolitisch sollte man überlegen, ob ein Angeklagter, der behauptet, unschuldig zu sein, das nicht zu Beginn der Beweisaufnahme sagen sollte.“
Die Angeklagten hatten behauptet, sie seien zu der Tat gezwungen worden oder nur unbewaffnete Mitläufer gewesen. Das Gericht fand das nicht glaubwürdig.
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