Reaktionen auf Kopftuchurteil: „Das war überfällig“

Stärkung der Religionsfreiheit, ein richtiger Schritt: Die Reaktionen auf die Entscheidung, Kopftücher nicht pauschal zu verbieten, sind fast überall positiv.

Protest in Hamburg 2004: Ihre Forderung wurde gehört. Bild: dpa

BERLIN dpa/afp/taz | Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ein pauschales Kopftuchverbot bei Lehrkräften nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar ist, äußern sich Politiker und Verbände zu dem Urteil. Die taz hatte zuerst über die Entscheidung berichtet.

Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat die Entscheidung begrüßt. „Auch wenn das Urteil keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch bedeutet, ist es sehr erfreulich“, sagte ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan am Freitag in Köln. Karlsruhe habe klargestellt, „dass das Kopftuch an sich keine Gefährdung des Schulfriedens bedeutet“. Das sei ein richtiger Schritt, „weil es die Lebenswirklichkeit muslimischer Frauen in Deutschland würdigt und sie als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben partizipieren lässt“.

Die Landesvorsitzende der „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“ (GEW), Dorothea Schäfer, erklärt in einem Statement: „Wir erwarten eine zügige Änderung des Schulgesetzes, mit dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt wird. Der Konflikt darf dabei nicht in die Schulen verlagert werden.“ Die Schule sei kein religionsfreier Raum. Es dürfe aber auch keine Privilegierung christlicher oder abendländischer religiöser Symbole geben. Und weiter: „Die GEW hat allerdings durchaus die Sorge, dass der Druck auf muslimische Schülerinnen, die sich selber gegen ein Kopftuch entscheiden, durch Lehrerinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, erhöht wird.“

Bei den Grünen stößt die Entscheidung auf breite Zustimmung. „Das ist ein guter Tag für die Religionsfreiheit“, erklärte der Grünen-Innenexperte Volker Beck am Freitag in Berlin. Das höchste deutsche Gericht mache klar, dass Deutschland nicht auf eine bestimmte Religion gründe, „sondern auf Religionsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“.

„Kopftuch, Kippa und Schleier gefährden den Schulfrieden nicht“, betonte Beck. „Das Bundesverfassungsgericht stellt Kopftuch und Nonnenschleier endlich gleich. Das war überfällig.“ Die Feinde einer offenen Gesellschaft seien nicht Lehrerinnen und Lehrer, die ihren Glauben sichtbar bekundeten, sondern jene „die Vielfalt bekämpfen – als vermeintliche Alternative für Deutschland, als Nationaldemokraten, Pius-Brüder oder Salafisten“.

Wenn konkret zu befürchten sei, dass der Schulfrieden gestört wird, sollte immer zunächst gegen den Störer vorgegangen werden, forderte Beck. „Und das ist in aller Regel nicht die Lehrerin mit dem Kopftuch.“

„Anpassungsbedarf“ für einige Schulgesetze

„Das Urteil stärkt die Religionsfreiheit in Deutschland“, erklärte auch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders. Pauschale Kopftuchverbote gehörten damit der Vergangenheit an. Lüders rief die Länder mit vergleichbaren Regelungen dazu auf, auch bestehende Kopftuchverbote im öffentlichen Dienst zu überdenken.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Brunhild Kurth, sieht einen möglichen „Anpassungsbedarf“ für einige Schulgesetze der Länder. Das Urteil „lotet das Verhältnis von öffentlichem Dienst und religiöser Betätigung neu aus“, sagte die CDU-Politikerin am Freitag am Rande der KMK-Frühjahrssitzung in Leipzig.

Die Länder würden sich „ihre Schulgesetze und weitere Regelungen“ mit Blick auf Neutralitätspflicht noch einmal genau anschauen. Sie rate aber zur Gelassenheit. Letztlich müsse „vor Ort entschieden werden, wie mit dem Tragen religiöser Symbole in Unterricht und Schule umgegangen werden muss“. Lehrer, Schulleiter und Schulaufsicht müssten „mehr als bisher auf den Einzelfall schauen“, sagte Kurth.

NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) kündigte an, das Urteil direkt umzusetzen. Schulministerin Sylvia Löhrmann begrüßte das Urteil, das endlich Rechtssicherheit schaffe: „Wir werden nun unverzüglich prüfen, welche Konsequenzen aus den Entscheidungen im Einzelnen zu ziehen sind. Hierzu müssen die differenzierten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig ausgewertet werden. Dann werden wir alle erforderlichen rechtlichen Schritte zügig einleiten“, heißt es in einer Stellungnahme. Löhrmann sieht in dem Urteil auch ein Signal für Lehrerinnen, die sich für den islamischen Religionsunterricht ausbilden lassen. „Sie haben jetzt für die Arbeit in unseren Schulen eine klare Perspektive.“

Lehrerorganisation VBE kritisiert Entscheidung

Eine Sprecherin der Senatsbildungsverwaltung in Berlin sagte am Freitag, vor einer Prüfung müssten die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen. In Schleswig-Holstein hat das Urteil keine Folgen. Dazu sagte ein Sprecher des Schulministeriums in Kiel, im schleswig-holsteinischen Schulgesetz gebe es ein solches Verbot ohnehin nicht. Bei der Schulgesetzänderung 2006 sei entschieden worden, darauf zu verzichten.

Der Vorsitzende der Lehrerorganisation VBE, Udo Beckmann, hält die Entscheidung aus Karlsruhe für falsch. „Der Druck auf muslimische Mädchen wird größer, gegen ihren Willen ein Kopftuch zu tragen“, sagte Beckmann am Freitag am Rande eines Schulleiterkongresses in Düsseldorf. Er glaube nach wie vor, „dass das Tragen eines Kopftuches eine Verletzung der Neutralitätspflicht gegenüber den Schülern ist“. Der Gesetzgeber müsse jetzt eine rechtssichere Lösung finden und dürfe „die Verantwortung nicht den Schulleitungen überlassen“.

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