Rechtsextremes "Collegium Humanum": Gemeinnützige Neonazis

Wird ein rechtsextremes Schulungszentrum in Vlotho in NRW immer noch als gemeinnützig geführt? Die Grünen verlangen ein schärferes Vorgehen der Landesbehörden.

Werden rechtsextreme Schulungen steuervergünstigt? Bild: dpa

HAMBURG taz Seit Monaten versuchen die Grünen nun schon vom nordrhein-westfälischen Finanzministerium den Rechtsstatus des rechtsextremen "Collegium Humanum" zu erfahren. Gilt das Neonazi-Zentrum etwa immer noch als gemeinnützig? Mit dem Verweis auf das Steuergeheimnis verwehrt jedoch Finanzminister Helmut Linssen (CDU) jegliche Auskunft.

An diesem Mittwoch will die Grünen-Landtagsabgeordnete Monika Düker mit einen Antrag erneut nachhaken, um dem Verein die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, sollte diese noch bestehen. "Das Verhalten des Ministers ist nicht nachvollziehbar", sagt Düker. Denn im November 2007 hätte die Innenministerkonferenz auch die Finanzminister aufgerufen, gegen die Finanzierung von rechtsextremen Parteien und Vereinen vorzugehen. "Sollte eine Gemeinnützigkeit vorliegen, sollte sie entzogen werden", sagt Düker.

Das Collegium Humanum mit Sitz in Vlotho besteht seit 1963. In der "Volkshochschule" des Vereins um Ursula Haverbeck-Wetzel, kehren immer wieder Holocaustleugner wie Horst Mahler ein. Haverbeck-Wetzel selbst denkt: Adolf Hitler sei "eben nicht vom geglaubten Holocaust" zu verstehen, "sondern nur von seinem göttlichen Auftrag". Inzwischen strebt das Bundesinnenministerium ein Verbot des Vereins an. Vom zuständigen Finanzamt, so die Tagesschau, hat Haverbeck-Wetzel zwei Bescheide für die Gemeinnützigkeit in den Jahren 1999 bis 2001, sowie den Jahren 2002 bis 2004 erhalten. Im Januar 2008 erklärte die fast 80-Jährige, die wegen ihrer Aussagen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, dass der Verein noch gemeinnützig sei.

Gerüchte aus der rechtsextremen Szene deuten an, dass sich hier unlängst etwas geändert haben könnte. Doch auch diesen möglichen neuen Status möchte das Finanzministerium nicht bestätigen. "Diese Auskünfte unterliegen dem Steuergeheimnis", sagt eine Sprecherin des Finanzministeriums der taz. "Von keiner Finanzbehörde werden sie Angaben zu Steuern Dritter erhalten."

Dennoch muss sich das Ministerium fragen lassen, warum dem Finanzamt nicht früher schon der Charakter des Vereins auffiel. Erklärt das Ministerium doch in einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage, dass die Ämter angewiesen seien, "bei Organisationen, bei denen extremistische Bestrebungen erkennbar oder vermutet werden", besonders strenge Anforderungen an den Nachweis der Gemeinnützigkeit zu stellen. Bei Verdachtsmomenten sollten Regelanfragen beim Innenministerium erfolgen. Das Collegium Humanum wird schon seit 2000 vom Verfassungsschutz beobachtet, wie eine Sprecherin des Innenministeriums auf Nachfrage bestätigt.

Mit dem Antrag wollen die Grünen auch erreichen, dass "keinerlei Steuervergünstigungen" für rechtsextreme Vereine mehr möglich werden. Sollte nach der bisherigen Rechtslage solchen Vereinen nicht die Gemeinnützigkeit aberkannt werden können, müsse die Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative ergreifen. Zudem solle die Landesregierung dem Bund bei der laufenden Verbotsinitiative des Collegium Humanum helfen.

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