675.000 Dollar Strafe für 30 Songs: Ein US-Bundesgericht hat eine Rekordstrafe für einen Filesharer bestätigt. Der „Täter“ war zur Tatzeit 16 Jahre alt.

Klingt erst günstig, kann dann teuer werden: Filesharing. Bild: photocase / luxuz::.
WASHINGTON dpa | Keine Gnade für Filesharer: Ein Student muss über eine halbe Millionen Euro zahlen, weil er 30 Songs aus dem Internet heruntergeladen und verteilt hat. Ein US-Bundesgericht bestätigte mit dem Urteil die Entscheidung eines Geschworenengerichts von 2009. Wegen Verstößen gegen das Urheberrecht muss Joel Tenenbaum nun die Strafe in Höhe von 675.000 US-Dollar (rund 538.000 Euro) zahlen.
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Die Richterin im US-Staat Massachusetts wies den Antrag auf Neuauflage seines Verfahrens ab. Die Höhe des Schadenersatzes sei angesichts der Beweislage nicht übertrieben. Zudem liege sie eher am unteren Ende der bei vorsätzlichen Urheberrechtsverletzungen. Für absichtlichen Urheberrechtsbruch hätte die Jury nach US-Recht sogar bis zu 4,5 Millionen Dollar Strafe verhängen können.
Ein Geschworenengericht hatte Tenenbaum vor drei Jahren für schuldig befunden, 30 Songs illegal heruntergeladen und über die Filesharing-Börse Kazaa verbreitet zu haben. Als er das tat, war er 16 Jahre alt.
Der Hochschulabsolvent hatte nach anfänglichem Leugnen eingeräumt, unter anderem Songs der Gruppen Incubus, Green Day, Aerosmith und Nirvana auf seinen Computer heruntergeladen und an Freunde verteilt zu haben. Die Jury sprach den vier klagenden Plattenfirmen für jeden Song 22.500 Dollar Schadenersatz zu.
Der Verband der amerikanischen Tonträger-Industrie (RIAA) äußerte sich nach einem Bericht der Internetseite Cnet vom Freitag erfreut über die Bestätigung der Richterin. Tenenbaum hatte in der Vergangenheit zahlreiche Spendenangebote von Sympathisanten abgelehnt, die ihm beim Abtragen der Strafe helfen wollten.
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Leserkommentare
26.08.2012 14:56 | Peter
Absolut unverhältnismäßig wenn man den Schadensersatz in Relation zu dem realen Schaden setzt. Mal wieder wird Zivilrecht a ...
26.08.2012 11:16 | Mp3 verbieten
Der wird sich wohl kaum Songs runtergeholt haben, das geht nämlich gar nicht, weil die files immer nur aus mp3-Schrott best ...
26.08.2012 11:13 | reblek
"Der 'Täter' war zur Tatzeit 16 Jahre alt." - Wenn schon "Täter" in Anführungszeichen, dann auch "Tatzeit". ...