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Sächsische Justiz gegen AntifaschistinVerfahren wegen Strafvereitelung gegen Lina E. eingeleitet

Die Leipziger Linke Lina E. wurde gerade aus der Beugehaft entlassen. Nun setzt die sächsische Justiz nach und versucht sie erneut in Haft zu nehmen.

Seit drei Wochen ist Lina E. wieder auf freiem Fuß. Sechs Monate Beugehaft waren zuvor gegen die Leipzigerin verhängt worden – weil sie in einem Dresdner Prozess gegen sieben An­ti­fa­schis­t*in­nen als Zeugin die Aussage verweigerte. Mitte September, nach zweieinhalb Monaten in Haft, gab das Bundesverfassungsgericht ihrer Beschwerde nach und setzte die Beugehaft aus. Die sächsische Justiz gibt jedoch nicht auf: Nun leitete die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein Verfahren wegen Strafvereitelung gegen Lina E. ein.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bestätigte der taz das Verfahren. Es gebe einen Anfangsverdacht der vollendeten Strafvereitelung durch Unterlassen in drei Fällen und einer versuchten Strafvereitelung in sechs Fällen, sagte er.

Die Generalstaatsanwaltschaft ging zuletzt noch weiter. Sie hatte versucht, Lina E. erneut in Beugehaft zu nehmen – obwohl das Bundesverfassungsgericht diese zuvor ausgesetzt hatte. Hintergrund ist ein noch offenes Ermittlungsverfahren zu einem Angriff auf einen Kanalarbeiter im Januar 2019 in Leipzig-Connewitz. Der Angriff wird der „Antifa Ost“ zugeschrieben, bis heute ist ungeklärt, wer genau daran beteiligt war.

Die Gewalttat war Teil einer Angriffsserie auf mehrere Rechtsextreme in Thüringen und Sachsen, für die Lina E. bereits im Mai 2023 vor dem Oberlandesgericht Dresden zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Mitverurteilt wurden damals drei weitere Angeklagte. Im Mai dieses Jahres war Lina E. dann aus der Strafhaft entlassen worden, nach zwei Dritteln verbüßter Strafe.

Bundesverfassungsgericht kritisiert Dresdner Justiz

Ende Juni war die Leipzigerin dann als Zeugin im zweiten Dresdner „Antifa Ost“-Prozess geladen, wo noch einmal sieben Linke wegen der Angriffsserie angeklagt sind. Lina E. aber verweigerte dort die Aussage, um nicht Gefahr zu laufen, damit neue Ermittlungen gegen sich auszulösen – und kassierte dafür von dem Gericht sechs Monate Beugehaft. Noch im Gerichtssaal wurde sie festgenommen.

Nach einer Verfassungsbeschwerde setzte das Bundesverfassungsgericht die Beugehaft für Lina E. dann Mitte September vorläufig aus. Über die Beschwerde ist zwar noch nicht entschieden, das Gericht befand aber, dass diese nicht offensichtlich unbegründet sei und Lina E. in dem Fall tatsächlich ein Aussageverweigerungsrecht haben könnte.

Dann aber nahm sich die Generalstaatsanwaltschaft Dresden das offene Verfahren zu dem Angriff auf den Kanalarbeiter in Leipzig erneut vor. Denn auch dort war Lina E. zweimal als Zeugin vorgeladen worden, im Juli und September 2025. Und auch dort hatte sie die Aussage verweigert und dafür vom Amtsgericht Dresden sechs Monate Beugehaft kassiert – die allerdings zunächst nicht vollstreckt wurden. Nach der nun ausgesetzten Beugehaft im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden versuchte die Generalstaatsanwaltschaft dann eben, die Beugehaft im Verfahren zu dem Kanalarbeiter umzusetzen.

Verteidiger vermutet politisch motiviertes Vorgehen

Das Bundesverfassungsgericht veranlasste das vor wenigen Tagen zu einem weiteren Beschluss, der auch diese Beugehaft vorläufig untersagte. Darin finden sich zugleich deutliche Worte gegenüber der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft. Dass diese trotz des ersten Beschlusses noch einmal Beugehaft gegen Lina E. vollstrecken wolle, sei „aus rechtsstaatlicher Sicht nach Auffassung der Kammer befremdlich“, heißt es. Beide Verfahren seien schließlich „gleichgelagert“, eine Beugehaft gegen Lina E. dürfe vorläufig nicht erfolgen.

Ein Sprecher der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft sagte der taz zur Kritik des Bundesverfassungsgerichts, man habe diese „zur Kenntnis genommen“. Die Aussetzung der Beugehaft werde „selbstverständlich beachtet“.

Erkan Zünbül, Verteidiger von Lina E., nennt das Vorgehen der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft dagegen „mehr als befremdlich“. „Ein Verfahren wegen Strafvereitelung gegen meine Mandantin führt ihr Recht auf Selbstbelastungsfreiheit ad absurdum.“ Dass die sächsische Justiz so vehement gegen Lina E. vorgehe und diese hinter Gitter bringen wolle, lasse ein politisch motiviertes Vorgehen vermuten, so Zünbül. „Rechtlich ist das Vorgehen nicht nachvollziehbar.“

Lina E. bleibt damit vorerst weiter auf freiem Fuß. Sie hatte vor ihrer Entlassung aus der Strafhaft angegeben, sie wolle in Freiheit wieder ihre Arbeit als Sozialarbeiterin aufnehmen und ihr Studium der Erziehungswissenschaften abschließen.

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19 Kommentare

  • Andreas_2020

    Mal sehen, ob die Staatsanwaltschaft es bis zum Ende schafft, natürlich wollen sie gegen Lina vorgehen, aber es kommen mir zumindest Zweifel, ob das Aussicht auf Erfolg hat.



    Es ist ja fast bewundernswert, wie energisch sie hier ans Werk gehen. Bei vielen Neonazis ist der Verfassungsschutz gekommen und hat denen Angebote gemacht, daraufhin wurden dann Strafen verkürzt oder fallengelassen. Vielleicht hätte Lina da sich anbieten müssen. Ob die Infos wirklich taugen, das kommt ja meist viel später heraus.

  • Manfred MIlde-Büttcher

    Wenn Lina E. nicht die finanzielle Unterstützung der Roten Hilfe einbüßen will, bleibt ihr nichts anderes übrig. Und an die Kritiker des Rechtsstaats, der entsprechend gegen Lina E. vorgeht: Es gibt im Strafprozess kein allgemeines Aussageverweigerungsrecht. Dies greift nur gegenüber bestimmten Verwandten und dann, wenn man sich selbst belasten würde (dies greift natürlich nicht, sofern die Person eben wegen einer entsprechenden Tat bereits rechtskräftig verurteilt ist).

    • Evi Holtendorp

      @Manfred MIlde-Büttcher:

      Inwieweit das noch "der Rechtsstaat" im Sinne der FDGO ist, der gegen Lina E. vorgeht, scheint mir nach der Ansage aus dem Bundesverfassungssgericht, daß dieses Vorgehen "aus rechtsstaatlicher Sicht nach Auffassung der Kammer befremdlich" ist, sehr fraglich.



      ... oder meinten Sie "Rechts-Staat"?

  • Libuzzi

    Sehr viel Biss haben die Herren da -- den vermisst man auf anderer Seite sehr.

  • Astrid Sehnefeld

    Das Vorgehen gegen Lina E. ist absolut konform.



    Die Problematik oder der Skandal liegt nicht in der Verfolgung dieser verurteilten linken Verbrecherin, sondern im nicht Verfolgen rechter mutmaßlicher (mutmaßlich weil noch nicht verurteilt) Verbrecher.



    Ein demokratischer Staat ohne ideologisch geführte Behörden würde beide extremen Ränder gleichermaßen verfolgen, im Osten ist dies oftmals mittlerweile zumindest sehr in Frage zu stellen, ob dieser Ansatz noch gegeben ist.



    Das Gegenmittel dagegen ist aber nicht Solidarisierung mit den Straftätern der benachteiligten Seite, sondern ein Einwirken auf Politik und Verfolgungsbehörden, alle Straftäter egal welcher politischen oder ethnischen Zugehörigkeit mit gleicher Vehemenz zu verfolgen.

    • Myra13

      @Astrid Sehnefeld:

      Nein, das Vorgehen ist nicht konform. Sonst müsste nicht das BVerfG einschreiten.

      Niemand muss sich selbst durch eine Aussage belasten, egal ob linksradikal oder rechtsradikal. Die Staatsanwaltschaft verlässt hier den sicheren Boden des Rechtsstaats und das ist weder in die eine politische Richtung noch in die andere sinnvoll.

    • spaltarsch

      @Astrid Sehnefeld:

      Auch Straftäter oder vermutete Straftäter haben Rechte und Behörden haben sich an Gesetze zu halten. Einfach das oberste Gericht zu trollen, indem man das (vorläufig) untersagte Verhalten einfach sofort identisch wiederholt ist sicher alles nur kein Verhalten, das einer staatlichen Behörde würdig wäre.

  • realnessuno

    Viel Glück und Durchhaltevermögen, Lina!

    Ich hätte gerne eine Justiz, die nicht ständig gegen "links" austeilt und auf dem rechten Auge blind ist. Aber das hat ja gute Tradition und wir haben sehr viele Juristen in der Politik...

    Darum ist Durchhaltevermögen wichtig und darum können wir mit Solidarität etwas erreichen!

  • Kawabunga

    Tja, Staatsanwaltschaften sind nunmal weisungsgebunden durch die jeweils zuständigen Justizministerien.

    • Desdur Nahe

      @Kawabunga:

      Ja, das führt manchmal zu schwer nachvollziehbaren Entscheidungen. Die Bundesanwaltschaft z. B. lässt mehrere Personen seit über 1.400 Tagen in Untersuchungshaft sitzen.

  • Hartmut Wolff

    Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die übrgens weisungsgebunden ist, scheint mir das weitere Vorgehen der AFD in Sachsen vorwegzunehmen.



    mich graust es.

  • Ruhig bleiben

    Die sog "Antifaschistin" ist zunächst einmal eine rechtskräftig verurteilte Gewalttäterin, die angemeinschaftlichen, organisierten Angriffen mit schwerer Körperverletzung beteiligt war.

    Wer sich hier solidarisiert, outet sich selbst.

    • PartyChampignons

      @Ruhig bleiben:

      Wer einer Person, egal ob schuldig oder unschuldig, sein RECHT auf Aussageverweigerung abspricht und sie deswegen einsperren will, der outet sich ebenfalls selbst.

    • Hartmut Wolff

      @Ruhig bleiben:

      Diese Auffassung würde auch das Foltern einer Verdächtigen befürworten wenn sie vorher rechtskräftig für eine Parkzeitüberschreitung verurteilt wurde.



      ich gruselts. Bitte mehr nachdenken.

      • Ruhig bleiben

        @Hartmut Wolff:

        Holy Strawman, Batman!

        Wo hab ich das gesagt? Richtig. Nirgends.

        Bitte selber mehr nachdenken, bevor man hier jemandem unterstellt, Folter zu befürworten und das in den Äther wirft.

        • spaltarsch

          @Ruhig bleiben:

          Sie schließen aus einem Einsatz für grundsätzliche rechtstaatliche Prinzipien, die für alle gelten, auch diejenigen, die einmal straffällig geworden sind eine "Solidarisierung".

          Das heißt, sie sind gegen die Fürsprache zur rechtsstaatlichen Behandlung eines jeden. Das heißt konkret, sie missbilligen eine Unterstützung des Rechtsstaatsprinzips.

      • Desdur Nahe

        @Hartmut Wolff:

        Diese "Befürwortung" funktioniert aber nur, wenn man schwere Körperverletzung mit "Parkzeitüberschreitung" als gleichwertig erachteten würde.



        Bitte beachten Sie Ihren letzten Satz.

      • PeWi

        @Hartmut Wolff:

        Respekt, so eine Schlussfolgerung aus dem Beitrag von @Ruhig Bleiben herauszulesen, muss man auch erst einmal hinkriegen.

        Ich sehe da nichts, was nahelegt, Lina E. oder andere Menschen seien durch ihre rechtskräftige Verurteilung zum Outlaw geworden, mit denen man alles machen kann.

        Es geht um die für mich im Kommentar durchscheinende kritiklose Solidarisierung mit ihr.

        "Antifaschist/Antifaschistin" zu sein, macht einen meinen Menschen nicht unfehlbar und stellt ihn oder sie nicht über das Gesetz.

        Die in der Vergangenheit hier auch in manchen Forumsbeiträgen aufscheinende Ansicht, im Kampf gegen "Faschisten", oder was man dafür hält, sei alles erlaubt, finde ich einfach nur sehr bedenklich.

  • Flix

    Ach würde die sächsische Justiz doch mit ähnlicher Vehemenz gegen rechte Verdächtige vorgehen….