Ein Schweizer Anwalt hat den Finanzminister von NRW angezeigt, weil er weiter Steuerdaten kaufen will. In der Anzeige geht es um Hehlerei und Wirtschaftsspionage.

Zur Anklage wird's wohl nicht kommen: NRWs Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Bild: dapd
GENF dpa | Wegen des Ankaufs von CDs mit Bankdaten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher ist in der Schweiz Strafanzeige gegen Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans erstattet worden. Der SPD-Politiker verstoße durch den Erwerb gestohlener Datensätze nachweislich gegen Schweizer Recht, sagte der Genfer Anwalt Pierre Schifferli am Dienstag.
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Er habe die Anzeige beim obersten Schweizer Staatsanwalt Michael Lauber eingereicht, erklärte Schifferli. Der Anwalt wirft Walter-Borjans acht Straftatbestände vor – darunter Hehlerei, Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses, Wirtschaftsspionage, Verrat von Geschäftsgeheimnissen und illegale Beschaffung personenbezogener Daten. Allein auf Wirtschaftsspionage stünden nach Artikel 273 des Schweizer Strafgesetzbuches im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Gefängnis.
Die Bundesanwaltschaft in Bern äußerte sich vorerst nicht zu der Anzeige. Sie müsse nach Schweizer Recht zunächst prüfen, ob es überhaupt hinreichende Verdachtsgründe für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Walter-Borjans gibt, hieß es in Justizkreisen. Nur wenn dies der Fall wäre und dann auch ein Haftbefehl ausgestellt würde, hätte Walter-Borjans bei einer Reise in die Schweiz eine Festnahme zu fürchten.
Diplomatische Beobachter rechnen nicht damit, dass es soweit kommt. Allerdings wird in Bern auch darauf verwiesen, dass die Schweizer Justiz im März 2012 Haftbefehle gegen drei nordrhein- westfälische Steuerfahnder erlassen hatte. Ihnen wird vorgeworfen, mit dem Ankauf einer Daten-CD Beihilfe zur Wirtschaftsspionage geleistet und gegen das Bankgeheimnis verstoßen zu haben. Ein entsprechendes Amtshilfeersuchen der Schweiz wird jedoch allem Anschein nach von deutschen Behörden völlig ignoriert.
Schifferli stützt sich nach eigenen Angaben unter anderem auf Äußerungen von Walter-Borjans in der Schweizer Fernsehsendung „Arena“. Dort hatte der Minister am vergangenen Freitag bestätigt, dass er auch künftig CDs mit Schweizer Bankdaten zu kaufen gedenke. Die Daten-CDs seien in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. Für den Kauf solcher CDs seinen bisher von deutschen Behörden rund zehn Millionen Euro ausgegeben worden, wobei sich Bund und Länder die Kosten geteilt haben.
Damit habe der Minister in aller Öffentlichkeit bestätigt, „dass er die Finanzierung für den Ankauf gestohlener Schweizer Bankdaten organisiert“. Genau das werfe man ihm nun in der Anzeige vor. „Es wird schwierig sein für ihn, die ganze Sache zu bestreiten“, sagte der Anwalt.
Die Vorgehensweise des NRW Finanzministers ist vertretbar. Ich sehe hier zwar auch ein normatives Problem aber das haben di ...
Verstöße gegen das Recht extremistischer Staaten sind doch nichts Ehrenrühriges. Sonst müssten ja auch Frauen aufhören, in ...
Wär ja auch viel zu demokratisch, wenn in Deutschland die Obrigkeit keine Narrenfreiheit hätte. Wo kämen wir denn da hin? A ...
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