Schweizer Volksinitiative zurückgezogen: Doch kein Votum für die Giftspritze

Jetzt werden die Schweizer doch nicht über die Wiedereinführung der Todesstrafe für Sexualtäter abstimmen. Die Volksinitiative ist abgeblasen. Es ging uns nur um Öffentlichkeit, so die Initianten.

In Helvetien wird die Spritze doch kein Exekutionsinstrument werden. Bild: dpa

BERN apn | Ein Komitee zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz hat seinen Vorstoß für eine Volksinitiative wieder zurückgezogen. Dies berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur SDA am Mittwoch unter Berufung auf den Sprecher des Initiativkomitees, Marcel Graf. Als Grund für den Schritt erklärte das Komitee auf seiner Website, die Initiative sei die einzige Möglichkeit gewesen, um sich Gehör zu verschaffen: "Unser Hauptziel war, die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen."

Diese Missstände orten Graf und seine Mitinitianten im Schweizer Rechtssystem, das auf der Täter- statt auf der Opferseite stehe. Für Hinterbliebene eines Opfers gebe es keine Möglichkeit, sich zu wehren. Sie fordern: "Die Politiker müssen das Rechtssystem endlich auf die Seite des Opfers stellen."

Das heftig umstrittene Volksbegehren hatte die formale Prüfung der Bundesregierung in Bern bestanden, wie am Dienstag im Bundesblatt mitgeteilt wurde. Das siebenköpfige Komitee hatte daraufhin seine Volksinitiative gestartet, um die für eine Volksabstimmung nötigen 100.000 Unterschriften zu sammeln. Dafür hätten die Initiatoren bis zum 24. Februar 2012 Zeit gehabt.

Das Begehren hätte die Todesstrafe für Täter gefordert, die "in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen". In der Schweiz ist die Todesstrafe seit 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft.

Die Ankündigung der Initiative war vergangene Woche auf breite Ablehnung gestoßen. Die meisten Politiker kritisierten das Begehren.

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