Seehofer gegen Nahles: Hart wie Hartz-IV

Arbeitsministerin Andrea Nahles plant für den Herbst eine Reform der Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher. Die CSU poltert jetzt schon gegen eine mögliche Lockerung.

Verstanden sich auch schon mal besser: Horst Seehofer (l.) und Andrea Nahles (2.v.l.). Bild: Reuters

BERLIN afp | Die CSU wehrt sich gegen eine Lockerung der Sanktionen bei Hartz-IV-Empfängern. „Die Agenda 2010 war ja wohl nicht die verkehrteste Reform in Deutschland und steht für das Prinzip des Fördern und Forderns“, sagte CSU-Chef Horst Seehofer der Bild am Sonntag. „Wir können jetzt nicht das tragende Element des Forderns von Arbeitslosen aufweichen“, fügte der bayerische Ministerpräsident hinzu.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will noch im Herbst ein Konzept zur Reform der Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher vorlegen, die beispielsweise für das unentschuldigte Versäumen von Terminen oder das Ablehnen von Jobs verhängt werden. Zu den Einzelheiten will das Ministerium im Herbst einen Referentenentwurf vorlegen. Nach Presseberichten erwägt das Ressort, die Art der Sanktionen künftig nicht mehr vom Alter der Arbeitslosen abhängig zu machen.

Bei den Sanktionen gilt bislang ein Verfahren, bei dem die Hartz-IV-Sätze stufenweise gekürzt werden können. Künftig sollen den Plänen der Ministerin zufolge die Jobcenter den Hartz-IV-Satz pauschal mindern können und die Vermittler den Angaben zufolge auch nicht mehr nach Lebensalter entscheiden. Außerdem sollen die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr von den Sanktionen erfasst werden.

Einem Pressebericht vom Wochenende zufolge sollen Hartz-IV-Empfänger aber stärker überwacht werden, um Fälle von Leistungsmissbrauch früher als bisher aufzudecken. Nach den Vorschlägen der dafür eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll die Frequenz der automatischen Datenabgleiche von bislang vier Mal im Jahr auf bis zu einmal pro Monat erhöht werden, wie das Münchner Magazin Focus berichtete. Bei dem Abgleich prüfte die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, ob Hartz-IV-Empfänger unberechtigt Zusatz-Einnahmen erzielen, etwa durch Renten, Kapitalerträge oder Minijobs.

Neben strengeren Kontrollen schlagen die Experten demnach auch Erleichterungen für Langzeitarbeitslose vor. So sollen Hartz-IV-Bezüge künftig nicht mehr pfändbar sein. Geplant ist auch, die Leistungen künftig in der Regel für zwölf Monate zu bewilligen statt wie bisher für sechs.

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