Senat für härtere Immigrationsgesetze: Frankreichs rechte Scharfmacher

Innenminister Darmanin wollte die Immigrationsgesetze reformieren. Die rechte Opposition setzt auf noch mehr Härte – und drückt das im Senat durch.

Der französische Innenminister Gerald Darmanian spricht im Senat

Mag sich nicht wirklich freuen: Innenminister Gerald Darmanian, hier: am 6. November im französischen Senat Foto: Mohammed Badra/epa

PARIS taz | In erster Lesung hat am Dienstagnachmittag der von den Konservativen dominierte französische Senat eine neue Immigrations- und Asylgesetzgebung angenommen. Innenminister Gérald Darmanin, der dazu seine Vorlage eingebracht hatte, mag sich nicht wirklich freuen. Denn der verabschiedete Gesetzestext hat mit seinem Regierungsentwurf nicht mehr viel zu tun.

Unter Federführung der Senatoren der konservativen Partei Les Républicains (LR) und auch unter dem außerparlamentarischen politischen Druck der fremdenfeindlichen Rechten ist mit 210 gegen 115 Stimmen eine weitgehend verschärfte Gesetzesrevision – die 29. oder 30. seit 1980 in Frankreich – gutgeheißen worden. Die rechten Senatoren möchten die Immigration grundsätzlich mit jährlich festzulegenden „Quoten“ begrenzen.

Bevor die neuen Regeln allenfalls in Kraft treten könnten, müssen ab 11. Dezember die Abgeordneten der Nationalversammlung debattieren und darüber befinden. Und im „Unterhaus“, so hofft die Regierung, wird aufgrund anderer Mehrheitsverhältnisse die Suppe vielleicht nicht ganz so heiß angerichtet wie im traditionell sehr konservativen Senat.

Doch auch in der Nationalversammlung verfügen die Regierungsparteien alleine nicht über eine Mehrheit, sie sind darum auf die Zustimmung von Abgeordneten aus der rechten Opposition angewiesen, denen der eher als „Scharfmacher“ renommierte Darmanin vor allem im Kampf gegen die illegale Einwanderung zu wenig weit geht.

Regularisierung Arbeitender aus Gesetz gestrichen

Dass die konservative Rechte für ihre Unterstützung eine politische Gegenleistung erwartet, findet Darmanin „an sich nicht schlecht“. Eigentlich aber sollte seine Reform auf „zwei Beinen“ stehen: einerseits eine Verschärfung der Bedingungen für die Abschiebung von Sans-papiers (zu Deutsch: „Ohne-Papiere“) und diversen Immigranten, welche mit den Gesetzen in Konflikt geraten oder die „Prinzipien der Republik“ missachten. Umgekehrt sollte es aber die Integration von Schwarzarbeitenden, die in Wirtschaftszweigen mit akutem Personalmangel mit tätig sind, erleichtern. Diese in ursprünglichen Artikel vorgesehene Regularisierung von bisher ohne legalen Status arbeitenden Menschen ist im Senat gestrichen worden.

Dass die konservative Rechte für ihre Unterstützung eine politische Gegenleistung erwartet, findet Darmanin „an sich nicht schlecht“

Im Senat haben die Konservativen namentlich auch das bisherige System der medizinischen Versorgung für Ausländer*innen, die sich mindestens sechs Monate in Frankreich aufhalten und über sehr schwache Einkünfte verfügen, gestrichen. Das wird namentlich in einem Offenen Brief von mehr als 3.000 Ärz­t*in­nen kritisiert. Sie sagen, sie würden auch in Zukunft und nicht zuletzt im Interesse der öffentlichen Gesundheit diese Patienten kostenlos behandeln, wie sie dies als angehende Mediziner mit dem hippokratischen Eid geschworen hätten.

Eine sehr bedeutungsvolle Änderung verlangt der Senat bei der Einbürgerung aufgrund der Geburt auf französischem Boden. Diese erfolgte bisher beim 18. Altersjahr automatisch, neu müsste die französische Staatsbürgerschaft von in Frankreich aufgewachsenen Kindern zugewanderter Eltern ausdrücklich gewünscht werden.

Damit wird das in Frankreich seit rund 7 Jahrhunderten geltende „Ius soli“ (Geburtsortsprinzip) infrage gestellt. Eine solche Willenserklärung für die Staatszugehörigkeit war bereits von 1993 bis 1998 in Kraft. Aufgrund der negativen Erfahrungen (unter anderem wegen einer eindeutigen Diskriminierung der damals schlechter informierten Mädchen) wurde diese Bedingung für einen französischen Pass aber wieder gestrichen.

Für Sozialhilfe würde legaler Aufenthalt erforderlich

Die Schraube des Gesetzgebers angedreht hat der Senat auch im Bereich der Familienzusammenführung, beim Anrecht auf Familienzulagen und anderen Sozialhilfen, für die nun ein legaler Aufenthalt in Frankreich von mindestens fünf Jahren erforderlich sein soll.

Vorgesehen ist zudem, dass Asylgesuche von der zuständigen (und notorisch überlasteten) Behörde OFPRA viel rascher als bisher behandelt werden, damit die Abgewiesenen keine Rekurse einreichen, sondern zum Verlassen des französischen Territoriums aufgefordert oder in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können.

Darmanin akzeptiert diese zerpflückte und streng korrigierte Version seiner Vorlage als Ausgangspunkt für die Debatte der Abgeordneten. Aus linken Oppositionskreisen und bei einer Kundgebung unweit des Senats hieß es dazu etwas zynisch: „Der (fremdenfeindliche) Front national hat das erträumt, Darmanin erfüllt ihm den Traum.“

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