Sicherheitsgesetz in Kenia: Gelbe Karte für die Regierung

Teilsieg für die Opposition in Kenia: Das Verfassungsgericht kippt zwei Paragrafen des Sicherheitsgesetzes.

Bereitschaftspolizei vor dem Parlamentsgebäude bei der Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes, Nairobi, 18.12.2014. Bild: dpa

NAIROBI taz | Der Opposition und Menschenrechtsorganisationen in Kenia ist es gelungen, das neue umstrittene Anti-Terror-Gesetz etwas abzuschwächen. Das Verfassungsgericht urteilte am Montag, dass Einschränkungen bei der Berichterstattung und die Begrenzung der Zahl der Flüchtlingen im Land gesetzeswidrig sind.

Damit hat die Regierung von Präsident Uhuru Kenyatta zwar einen Rückschlag erlitten. Doch andere Teile des Sicherheitsgesetzes bleiben bestehen, wie die Inhaftierung von Terrorverdächtigen bis zu 360 Tage ohne Anklage. Das Gericht bezeichnete das Urteil als einen guten Ausgleich zwischen dem Kampf gegen den Terrorismus und dem Respekt der Menschenrechte.

Das Parlament hatte das Gesetz im Dezember nach einer chaotischen Sitzung verabschiedet. Kenyatta unterschrieb es umgehend. Vertreter von neun Botschaften, darunter die deutsche, hatten vor der Parlamentssitzung erklärt, sie unterstützten die Schritte zur Verbesserung der Sicherheitslage im Land, wiesen aber zugleich darauf hin, dass auch die Menschenrechte respektiert werden müssten.

Das Verfassungsgericht strich einen Paragrafen, nach der Journalisten für Artikel, die die „Ermittlungen oder Anti-Terror-Operationen untergraben können“, mit bis zu drei Jahre Gefängnis bestraft werden konnten. Medienvertreter, von der Regierung ohnehin nicht geschätzt, befürchteten, dass der Paragraf der Justiz die Möglichkeit eines willkürlichen Vorgehens gebe.

Die Verfassungsrichter strichen auch die geplante Obergrenze von 150.000 Flüchtlingen in Kenia. Das hätte die Ausweisung von Hunderttausenden aus Somalia, Südsudan, Sudan und anderen Ländern bedeutet. Die Opposition will gegen das Urteil Berufung einlegen, mit dem Ziel, weitere Paragrafen des Gesetzes streichen zu lassen. Die Anwälte der Regierung prüfen das Urteil im Hinblick auf eine Berufung ihrerseits.

Die Regierung steht unter starkem Druck, seit die somalische Gruppe al-Shabaab im Jahr 2013 ein Einkaufzentrum in der Hauptstadt Nairobi angriff, wobei 67 Menschen ums Leben kamen. Die kenianischen Behörden gehen häufig gewaltsam gegen ethnische Somalier und Muslime im Land vor. Al-Shabaab bezeichnete den Angriff auf das Einkaufszentrum als Rache für die Präsenz kenianischer Truppen in Somalia, die seit 2011 die dortige Regierung in ihrem Kampf gegen al-Shabaab unterstützen. Die islamistische Miliz nannte den Anschlag auch eine Reaktion auf die Behandlung von Muslimen in Kenia.

Regierung will Mauer

In Kenia radikalisieren sich vor allem Jugendliche. Manche, auch Nichtmuslime, schließen sich al-Shabaab an. An der Küste des Indischen Ozeans, wo die meisten kenianische Muslime leben, wurden in den vergangenen zwei Jahren mehrere Imame auf die gleiche Art umgebracht. Die meisten galten als radikal. Der Polizei gelang es nie, die Täter zu fassen. Daher wird vermutet, dass die Morde auf das Konto einer Terrorabteilung der Polizei gehen. Nun will die Regierung eine Mauer entlang einem Teil der Grenze zwischen Kenia und Somalia bauen. Davon erhofft sie sich mehr Sicherheit für die Bevölkerung im Nordosten des Landes. Bei zwei Anschlägen im vergangenen Jahr wurden in der Region mehr als 90 Menschen getötet.

In diesem Gebiet überqueren Somalier immer wieder illegal die Grenze. Mehrfach wurden auch Ausländer angehalten, die verdächtigt wurden, sich in Somalia al-Shabaab anschließen zu wollen. Betroffen ist jedoch nur ein kleiner Abschnitt der mehr als 700 Kilometer langen und porösen Grenze zwischen beiden Ländern.

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