Die Bundesärztekammer will die Organvergabe reformieren. Renommierte Transplanteure fordern die Schließung der Skandalzentren Göttingen und Regensburg.von Heike Haarhoff

Eine Niere, frisch implantiert. Bild: dpa
BERLIN taz | Als Konsequenz aus den Transplantationsskandalen an den Unikliniken Göttingen und Regensburg hat die Bundesärztekammer Reformen für die Organverteilung angekündigt. Die derzeitige Praxis steht im Verdacht, Missbrauch und Manipulation zu begünstigen. Der Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery bittet deswegen am Donnerstag die an Transplantationen beteiligten Institutionen zur Sondersitzung.
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Die Bundesärztekammer hat nicht einmal den Status eines eingetragenen Vereins, verantwortet aber alle Vergaberichtlinien, die über Leben und Tod von Patienten entscheiden. Das Parlament hat sich dieser heiklen Aufgabe bislang verweigert. Ziel sei ein neues Vergabeprinzip, erklärte Montgomery via Bild: „Wir wollen das Vier-Augen-Prinzip einführen, bei dem ein unabhängiger Arzt feststellen muss, wie krank der Empfänger wirklich ist, damit die Liste nicht mehr gefälscht werden kann.“
Das Bundesgesundheitsministerium forderte die Selbstverwaltung auf, „die Fakten auf den Tisch zu legen“, sagte ein Sprecher. „Gesetzgeberische Maßnahmen“ seien andernfalls nicht ausgeschlossen. Das Ministerium hat die Akteure für den 27. August einbestellt.
Reformen fordern auch Prominente der Transplantationsszene: Uwe Heemann, Leiter des Transplantationszentrums an der Technischen Universität München und als Exmitglied der Prüfkommission der Bundesärztekammer sowie des Stiftungsrats der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ein langjähriger Kenner des Geschäfts, sagte der taz: „Insbesondere bei der DSO ist mehr staatliche Kontrolle zwingend nötig.“
Problematisch sei auch, so Heemann in Anspielung auf die Machenschaften in Göttingen und Regensburg, „dass Zentren, die bewusst in krimineller Weise gegen das Gesetz verstoßen haben, immer noch transplantieren dürfen“. Härtere Sanktionen fordert auch Roland Hetzer, Direktor des Deutschen Herzzentrums Berlin: „Wenn offensichtlich betrogen wurde, muss das bestraft werden.“ Von den Landesministerien in Niedersachsen und Bayern erwartet Hetzer „die Schließung“ der beiden Transplantationszentren.
Laut Transplantationsgesetz dürfen Organe nach dem Standardverfahren, dem modifizierten Verfahren sowie dem beschleunigten Verfahren vergeben werden. Standard meint die Vermittlung durch die Stiftung Eurotransplant an Patienten in sieben europäischen Ländern, abhängig von medizinischen Kriterien wie Dringlichkeit oder Erfolgsaussicht der Operation.
Auf dieser klassischen Warteliste stehen derzeit 16.000 Patienten, davon allein in Deutschland 12.000. Organe mit Funktionseinschränkungen, etwa weil sie von sehr alten Spendern mit Vorerkrankungen kommen, sind so häufig aber nicht vermittelbar: Sie würden schlicht den Transport quer durch Europa nicht überstehen; viele Ärzte und Patienten wollen sie überdies nicht. Damit sie nicht verloren gehen, bietet Eurotransplant sie nach dem modifizierten Verfahren regional drei bis fünf Kliniken für deren Patienten an. Findet sich kein Abnehmer, wird das Organ beschleunigt vermittelt – frei nach dem Motto: first come, first serve.
Das Problem: Was ursprünglich als Ausnahmeregelung gedacht war, wird zunehmend zum Regelfall. Jede zweite Bauchspeicheldrüse, jede dritte Leber und jedes vierte Herz wird mittlerweile „beschleunigt“ vergeben. Wer das Organ bekommt, wird dann nicht mehr nach dem strengen Punkte-Kriterien-System von Eurotransplant entschieden, sondern nach der schwer überprüfbaren Einschätzung des behandelnden Arztes.
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