Der niedersächsische Staatsgerichtshof überprüft am Freitag die Informationspolitik der schwarz-gelben Landesregierung. Im Zentrum steht Christian Wulff.von Theresa Havlicek

Sichtlich mitgenommen: Ex-Bundespräsident Christian Wulff. Bild: dapd
HANNOVER taz | Die Affäre um Exbundespräsident Christian Wulff (CDU) beschäftigt erstmals ein Gericht: Am Freitag prüft der niedersächsische Staatsgerichtshof die Informationspolitik der schwarz-gelben Landesregierung bei der Aufklärung der Vorgänge um den einstigen Ministerpräsidenten.
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Vor dem Verfassungsgericht des Landes klagt die SPD wegen Falschinformation des Parlaments: Schwarz-Gelb soll unter Wulff wie unter dessen Nachfolger David McAllister (ebenfalls CDU) eine Beteiligung des Landes an der umstrittenen Polit-Promi-Partyreihe „Nord-Süd-Dialog“ verschwiegen haben. Reine Privatveranstaltungen seien die Feiern gewesen, hatte es 2010 noch zu Wulff-Zeiten geheißen. Eine Version, an der die aktuelle Regierung lange festhielt.
Erst als im Frühjahr Ermittlungen gegen Wulffs Exsprecher Olaf Glaeseker wegen des Verdachts der Bestechlichkeit öffentlich wurden, rückte man davon ab. Glaeseker soll Sponsoren für die Partyreihe eingeworben und als Gegenleistung Gratisurlaube von Veranstalter Manfred Schmidt erhalten haben.
Ob Schwarz-Gelb über diese und andere Vorgänge tatsächlich, wie in der Landesverfassung vorgesehen, „nach bestem Wissen und Gewissen“ informiert hat, wird zunächst mündlich verhandelt, eine Entscheidung bis Ende September erwartet. Sanktionsmöglichkeiten hat der Staatsgerichtshof allerdings nicht – mehr als eine Rüge kann er nicht aussprechen.
Doch auch die könnte für die Regierung McAllister fünf Monate vor der Landtagswahl ungelegen kommen. Zumal die Staatsanwaltschaft Hannover etwa zeitgleich zum Gerichtsentscheid die Ergebnisse ihrer Korruptionsermittlungen gegen Glaeseker und Wulff selbst angekündigt hat.
Im Glaeseker-Verfahren wurde Wulff zwischenzeitlich als Zeuge vernommen, selbst die Tagebücher von Glaesekers Frau Vera wollen die Fahnder auswerten. Die Ermittlungen gegen Wulff werden unterdessen womöglich ausgeweitet: Bislang ging es um Hotelaufenthalte auf Sylt und in München, die der Unternehmer David Groenewold als Gegenleistung für Landesbürgschaften bezahlt haben soll.
Mittlerweile wird selbst bei den Flitterwochen mit Gattin Bettina der „Anfangsverdacht einer Korruptions-Straftat“ geprüft, wie es die Staatsanwaltschaft formuliert.
Die Wulffs verbrachten die Flitterwochen 2007 im Ferienhaus von Dieter Baumgartl, Aufsichtsratschef des Talanx-Versicherungskonzerns. Kurz zuvor hatte sich Wulff über einen Beschluss seines Kabinetts hinweggesetzt: Im Bundesrat stimmte Niedersachsen für Steuererleichterungen für die Versicherungswirtschaft statt, wie vom Kabinett beschlossen, dagegen. So hatte es sich eine Talanx-Tochter von ihm erbeten.
IWF-Chefin Christine Lagarde wird vorerst nicht wegen Veruntreuung von Staatsgeldern angeklagt. Die Indizien reichten dem Gericht nicht für ein Verfahren.

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