Stilllegung wegen Abgasmanipulation: Bundesamt droht Mercedes

In Euro-6-Dieseln des Konzerns findet das Kraftfahrt-Bundesamt Motoren, die die Abgasreinigung abschalten. Nun fordert sie umgehend Nachbesserungen.

Kaputter Mercedes-Stern.

Es droht die Stilllegung tausender Diesel-Pkw Foto: Waldmüller/imago

BERLIN afp/rtr/taz | Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) droht Mercedes mit der Stilllegung tausender Diesel-Pkw wegen Abgasmanipulation. Eine Reihe von in Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 eingebauten Motoren weise „unzulässige Abschalteinrichtungen“ auf, wie aus einem Schreiben des KBA an den Stuttgarter Konzern vom 5. Juli hervorgeht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlichte das Schreiben am Freitag, zuvor hatten der „Spiegel“ und der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Die betroffenen Autos verpesteten auch acht Jahre nach der Entdeckung der Abgasmanipulationen durch VW noch „unsere Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid“, heißt es von der DUH. „Tausende Menschen sterben jedes Jahr daran, hunderttausende erkranken“.

Die Motoren der fraglichen Reihe OM 642 standen bereits im Visier der Behörde und Mercedes musste nachbessern. Dies sei vom KBA „geprüft“ und „genehmigt“ worden, heißt es in dem Schreiben. Bei weiteren Untersuchungen seien aber weitere Softwarestrategien als „kritische bzw. unzulässige Abschalteinrichtungen“ bewertet worden. Deren Funktion listet die Behörde im weiteren Schreiben detailliert auf.

Das KBA ruft Mercedes auf, bis Ende Juli mitzuteilen, wie die Probleme gelöst werden können, ansonsten drohe eine „Betriebsuntersagung“ – die Stilllegung der Fahrzeuge. Laut „Spiegel“ erbat das Unternehmen eine Fristverlängerung, Ende September ist ein Treffen mit KBA-Vertretern angesetzt. Der Hersteller dürfte dann Softwareupdates vorschlagen, für die die Fahrzeuge in die Werkstatt gebracht werden müssten.

Zehn Millionen Diesel mit illegalen Softwareeinstellungen

Ein Mercedes-Sprecher sagte am Freitag, das Unternehmen gehe davon aus, dass für die Autos bereits Software-Updates entwickelt und im Feld verfügbar seien. Das Anhörungsverfahren laufe, die finale Entscheidung des KBA bleibe abzuwarten. „Wir kooperieren vollumfänglich mit dem KBA“, betonte er.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seit Bekanntwerden des Diesel-Skandals im Jahr 2015 eine Reihe von Funktionen von Motoren für unzulässig erklärt. Bei Abschalteinrichtungen wird die Abgasreinigung des Motors ausgeschaltet – je nach Außentemperatur, dem Über- oder Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte beim Verbrauch des für Dieselfahrzeuge benutzten Zusatzsstoffes AdBlue oder der Motorstarttemperatur. Laut EuGH ist dies nur zulässig, wenn andernfalls nachweislich der Motor geschädigt werden könnte.

Die DUH, die gegen den Einsatz von Abschalteinrichtungen geklagt und von der europäischen Justiz Recht bekommen hatte, kritisiert, dass in Deutschland weiterhin knapp zehn Millionen Diesel-Pkw mit illegalen Softwareeinstellungen unterwegs seien. Das KBA-Schreiben an Mercedes sei der Umweltorganisation von einem „Whistleblower“ zugespielt worden.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und dem KBA werfen die Aktivisten „konspirative Zusammenarbeit“ mit den Autokonzernen vor und führen unter anderem an, dass für Verbraucher relevante Informationen wie die in dem Schreiben an Mercedes angesprochenen Abgasmanipulationen unter Verschluss gehalten würden. Der EuGH hatte erst im Juni in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Fahrern von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen Entschädigung zustehen kann.

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