Streit der Woche: „Datenkrake GEZ“

Datensparsamkeit muss oberstes Gebot sein, sagt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Grünen. Andere teilen ihre Befürchtungen nicht.

Eine Wohnung, ein Beitrag – keine Wahl. Bild: GEZ

„Die vorgesehen Änderungen sind in Bezug auf den Datenschutz nicht in Ordnung,“ schreibt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag in einem Beitrag für die sonntaz.

Im Streit der Woche wurde die Frage gestellt, ob man sich gegen die neue „GEZ-Gebühr“ wehren müsse, die ab Januar 2013 eingeführt wird. Rößner begrüßt zwar grundsätzlich eine zeitgemäße Neuregelung, zweifelt jedoch an der Umsetzung. „Denn die Datenkrake GEZ ist genau deshalb oft Grund für die Kritik an der Rundfunkabgabe.“ Datensparsamkeit müsse oberstes Gebot bei dem neuen Rundfunkbeitrag sein, fordert sie.

„Das Bürokratiemonster GEZ, das eigentlich abgeschafft werden sollte, spioniert munter weiter“, kritisiert auch der Jurist Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Passau. „Es muss nicht mehr an der Tür klingeln. Es verfügt schon über alle Meldedaten und hat beim Vermieter bereits Auskünfte eingeholt“, schreibt er in seinem Beitrag.

Die Liste der Verlierer sei viel zu lang. Geuer klagt momentan vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof gegen das neue Beitragsmodell. Er ist sich sicher, dass seine Klage nicht die einzige bleiben wird.

Datenschutzrechtliche Bedenken teilt Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks, nicht. „ARD und ZDF werden Vermieter nicht nach Mietern fragen, auch wenn es das Gesetz erlaubt.“ Für über 90 Prozent der Bürger ändere sich durch die Neuregelung finanziell nichts. Für Eicher steht daher fest: „In der Summe profitieren alle von einem unabhängigen, vielfältigen Programm.“

Eine Wohnung, ein Beitrag

„Der neue Rundfunkbeitrag ist einfach und gerecht“, schreibt Kurt Beck (SPD), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder in seinem Beitrag. Positiv stellt er fest: „Nachfrage und Schnüffelei hinter der Wohnungstür entfallen.“ Für jede Wohnung werde ein Beitrag fällig, unabhängig davon, wer darin lebt und welche Geräte vorhanden seien.

Dadurch würden insbesondere Familien mit Kindern, die kein eigenes Einkommen haben und nicht-eheliche Lebensgemeinschaften begünstigt. Die Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr sichere ein leistungsstarkes öffentlich-rechtliches Programmangebot für die Zukunft, argumentiert Beck.

Für Jürgen Doetz, Präsident des Verbands privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), haben die „gebührenfinanzierten Anstalten ein wachsendes Legitimationsproblem.“ Immer mehr würden sie auf Kopien erfolgreicher, privater Programme setzen und sich so in direkten Wettbewerb zu ihnen begeben. Er fordert daher eine klare „Definition des Programmauftrags für ARD und ZDF.“

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leiste einen wichtigen Beitrag zum demokratischen Meinungsbildungsprozess in Deutschland, sagt Astrid Göbel, Verwaltungsdirektorin beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Er sei unabhängig von Politik und Wirtschaft. Der Grundsatz „Eine Wohnung, ein Beitrag“ sichere eine solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Bürger und Unternehmen.

Die sonntaz-Frage „Soll man sich gegen die neue GEZ-Gebühr wehren?“ diskutieren außerdem die Rentnerin Monika Dietrich und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, Thomas Frickel – in der sonntaz vom 20./21. Oktober.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.