Streit der Woche: Vermummungsverbot im Internet?

Bundesinnenminister Friedrich will Blogger mit "offenen Visieren". Facebook und Google+ dulden nur Nutzer mit Klarnamen. Brauchen wir ein Vermummungsverbot fürs Netz?

Bei Google+ und Facebook darf man so nicht auftauchen – sonst aber schon. Bild: la dina / photocase.com

BERLIN taz | Eigentlich ist die Diskussion über Klarnamen im Internet so alt wie das Internet selbst. Umso erstaunlicher, dass jetzt gleich aus zwei Richtungen Forderungen kommen, das Inkognito-Internet zu beenden. So wollte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Anfang der Woche noch die Grundsätze der Rechtsordnung auch im Internet geltend machen, ruderte aber etwas zurück. Seine Aussage sei als "Appell an die Zivilgesellschaft" zu verstehen.

Im Hinblick auf die Attentate in Norwegen sei er für eine Aufhebung der Anonymität. Blogger sollen in Zukunft "mit offenem Visier" argumentieren, meint Friedrich. Die Vorfälle in Oslo hätten gezeigt, dass sich im Netz immer mehr Einzeltäter isolieren und mit Hilfe von Pseudonymen terroristisches Gedankengut verbreiten würden.

Auch die sozialen Netzwerke Google+ und Facebook haben eine Klarnamenpflicht in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. Wer sich dort mit einem Pseudonym anmeldet, wird gebeten, seinen bürgerlichen Vor- und Zunamen anzugeben – andernfalls droht eine Sperrung des Profils.

Doch die Netzgemeinde stellt sich quer. Sie nimmt in Kauf, von Google und Co rausgeworfen zu werden. Und sie kritisiert die Politiker, die das Vermummungsverbot fordern – wie letzten November Axel E. Fischer (CDU), Vorsitzender der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft oder jetzt eben der Bundesinnenminister.

Eine Impressumspflicht für Blogger gäbe es in Deutschland doch schon seit langem, argumentieren Internetaktivisten. Sie haben eine Webseite mit hundert guten Gründen für Pseudonyme eingerichtet. Auf "My Name Is Me" erklären Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle, Aktivisten oder Missbrauchsopfer, warum sie aus Angst vor Reaktionen in der Öffentlichkeit auf Fake-Namen zurückgreifen. Sie fragen, ob künftig auch Minderjährige im Chatroom ihren echten Namen verwenden müssen.

Was meinen Sie? Soll die Anonymität im Internet aufgehoben werden und ab sofort eine Klarnamenpflicht gelten? Oder darf im Netz auch weiterhin unter Pseudonymen nach Lust und Laune gepöbelt oder gar gefährliches Gedankengut verbreitet werden? Hat es Sinn, das Vermummungsverbot im Internet?

Beziehen Sie Stellung! Die taz wählt einen kurzen, prägnanten Kommentar aus und veröffentlicht ihn im Wochenendmagazin sonntaz, das der gedruckten Ausgabe am Samstag beiliegt. Der Kommentar sollte für diesen Zweck 800 bis 1200 Anschläge umfassen und mit Email-Adresse und Namen des Autors versehen sein.

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