Streit der Woche: Soll man Radfahrern das Trinken verbieten?
Erst ab 1,6 Promille ist Radfahren verboten. Viel zu spät, sagen Kritiker. Aber in lauen Sommernächten müsse man betrunken doch wenigstens in die Pedale treten dürfen, finden Befürworter.
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Ob in den Biergarten, in den Club, an den See oder zur WG-Party - Radfahren verträgt sich scheinbar prima mit viel Alkohol. Denn erst ab 1,6 Promille drohen Fahrradfahrern strafrechtliche Konsequenzen. Bei weniger Alkohol im Blut kriegt nur Probleme, wer der Polizei im Straßenverkehr auffällt.
Autofahrer müssen hingegen viel früher mit Folgen rechnen: Hier liegt die Grenze der absoluten Fahruntauglichkeit nicht bei 1,6, sondern bei 1,1 Promille. Und es gibt eine weitere Grenze: Ab 0,5 Promille begehen Autofahrer in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit - werden mit Punkten in Flensburg, Bußgeld und Fahrverbot bestraft.
Die Promillegrenze ist für Radfahrer zu hoch angesetzt, sodass sie bei vielen ganz vom Schirm verschwindet, bemängeln Kritiker. Sie verweisen auf die positive Wirkung der 0,5-Promillegrenze beim Autofahren und fordern das Gleiche auch für Radfahrer. Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen unterstreichen diese Forderung: Seit der Einführung der 0,5-Promillegrenze Mitte der 90er sank die Zahl betrunkener Autofahrer, die an Verkehrsunfällen beteiligt waren, um die Hälfte. Für Manche Grund genug, auch bei Radfahrern endlich eine Anpassung der Promillegrenze zu fordern.
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Befürworter sagen dagegen, dass betrunkene Fahrradfahrer viel weniger Schaden anrichten können als Autofahrer im Rausch. Außerdem reiche es für eine Strafe auch heute schon aus, wenn betrunkene Radfahrer beim Schlangenlinien-Fahren erwischt werden. Und wer nach dem Feiern nicht einmal das Fahrrad benutzen darf, nimmt dann am Ende vielleicht doch wieder das Auto -- mit schwerwiegenderen Folgen.
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