Streit um Verfassungsschutz-Einstufung: Gericht lehnt AfD-Eilantrag ab

Immer wieder hatte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang zuletzt die AfD kritisiert. Die Partei ging dagegen juristisch vor – und scheitert.

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

KÖLN dpa | Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag einen erneuten Eilantrag der Partei abgelehnt. Aus jüngsten Aussagen von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang ergeben sich demnach keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verfassungsschutz die Partei vom Verdachtsfall zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ hochstufen will.

In den vergangenen Monaten hatte sich Haldenwang wiederholt kritisch zur AfD geäußert. Das Verwaltungsgericht urteilte jedoch, diese Äußerungen gäben keinen Grund zu der Annahme, dass der Verfassungsschutz die behördeninterne Einstufung der AfD als Verdachtsfall geändert habe. Im Gegenteil habe das Bundesamt für Verfassungsschutz noch im Mai bekräftigt, dass eine solche Hochstufung derzeit nicht beabsichtigt sei. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht bereits einen Eilantrag der AfD abgelehnt. Die Partei wollte dem Verfassungsschutz die Einstufung der Partei als Verdachtsfall untersagen lassen. Das OVG in Münster verwies jedoch auf eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von März 2022. Damit dürfe die AfD bis zu einer Entscheidung in dem am Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren weiterhin als Verdachtsfall eingestuft werden.

Verwaltungsgericht hatte Einstufung abgesegnet

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 8. März 2022 entschieden, dass das Bundesamt die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, hatte das Gericht zur Begründung ausgeführt.

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