Streit wegen Beschneidung: Grauzone Vorhaut

Die männliche Beschneidung ist für viele Juden und Muslime Teil ihrer Religion. Rechtens aber, behaupten Gegner, sei sie selten. Jetzt ist ein Streit über Diskriminierung entbrannt.

Findet die Beschneidung auch doof: kleiner Junge. Bild: dpa

Für die einen ist es lediglich ein kleiner Schnitt, für viele Juden und Muslime ein wichtiger Eingriff: die Entfernung der Vorhaut. Diese religiöse Beschneidung hat nun einem Streit zwischen der islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) und Autoren des Deutschen Ärzteblattes ausgelöst. Massive Diskriminierung und Bevormundung wirft Engin Karahan von der IGMG, der 87.000 Mitglieder angehören, den Verfassern eines Artikels vor, der im August veröffentlich wurde.

In dem Aufsatz "Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung" raten die Ärzte Maximilian Stehr, Hans-Georg Dietz und der Jurist Holm Putzke von religiösen Beschneidungen ohne medizinische Notwendigkeit ab. Denn die Entfernung der Vorhaut stelle einen "nicht nur unerheblichen Substanzverlust dar, sie ist mithin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit", bei der sich der Operateur wegen Körperverletzung strafbar machen könne. Ob ein Arzt hierzulande Kinder aus religiösen Gründen beschneiden muss, ist juristisch nicht eindeutig geregelt. Während Kritiker auf die Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit der Kinder hinweisen, argumentieren Befürworter mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit.

Wegen der rechtlichen Grauzone gibt es auch kein einheitliches Vorgehen in Deutschland. Karahan erzählt von verzweifelten Eltern, die keinen Fachmann finden, der eine Beschneidung ihrer Söhne durchführen will. So wurde 2006 ein türkischer Rentner in Düsseldorf zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er als Nichtmediziner kleine Jungen beschnitten hatte. Der Mann verteidigte sich: In der Türkei gelte er als angesehener Beschneider, und es sei dort nicht die Aufgabe von Ärzten, diese Eingriffe durchzuführen.

Holm Putzke weiß, dass er mit seinem Artikel einen bloßliegenden Nerv getroffen hat. "Es gibt keine unbeschränkte Religionsfreiheit", so Putzke und warnt vor einem rechtsfreien Raum bei grundrechtlich geschützten Bereichen. "Ein Tabuthema muss auch besprochen werden können. Denn nur so kann Integration funktionieren." Eine Sichtweise, die Karahan nicht nachvollziehen kann, im Gegenteil: Er wirft dem Juristen Einseitigkeit und Verständnislosigkeit vor. "Ein ähnlicher Artikel von Putzke wurde unaufgefordert an viele Ärzte versendet. Welche Intention steckt dahinter?", fragt er. "Wenn ich einen Beitrag über die Tierhaltung schreibe, sende ich den auch nicht allen Bauern zu."

Ulrich Hofmann, Präsident der deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, kennt die hitzige Debatte. "Wir sind in Deutschland, und hier gilt deutsches Recht", sagt er und empfiehlt seinen Kollegen, sich vertraglich abzusichern. Denn vielleicht klagen irgendwann mal die Beschnittenen gegen die Ärzte.

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