Studie zu Bildungsgrundeinkommen: Ein Bürgerrecht auf Weiterbildung

Weiterbildung ist teuer. Eine Studie zeigt, wie Angebote über Steuern finanziert werden können. Das Ziel? Mehr Teilhabe.

Hände tippen auf einer Computertastatur

Vor allem der technologische Fortschritt erfordert Weiterbildung in vielen Berufen Foto: Britta Pedersen/dpa

BERLIN taz | Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt könnten in Deutschland zu einem verstärkten Mangel an Fachkräften führen, während gleichzeitig die Arbeitslosigkeit steigt. Mit solchen Entwicklungen rechnet das Zentrum für Liberale Moderne (LibMod). Ihr Vorschlag, um dem entgegenzuwirken: Ein Bürgerrecht auf Weiterbildung mit Bildungsgrundeinkommen.

In einer Kurzstudie stellte LibMod dieses Instrument vor. BürgerInnen sollten ein Grundeinkommen für die Lebenshaltung in Höhe von 1.200 Euro monatlich für bis zu 36 Monate erhalten und die Weiterbildungskosten erstattet werden. Die Studie skizziert Machbarkeit und Kosten.

Bisher ist Weiterbildung bundesweit weitaus weniger konsensual geregelt als die Grundbildung. Zuständigkeiten sind fragmentiert und Abschlüsse nicht immer klar vergleichbar. Zum Teil hohe Kosten für eine Weiterbildung bedingen dann eine Verstärkung sozialer Spaltung. Das im vorgeschlagenen Konzept enthaltene Recht auf Finanzierung könnte daher Weiterbildung für breitere Bevölkerungsgruppen als bisher zugänglich machen.

Weiterbildung aus Steuermitteln finanzieren

Für Ralf Fücks, Gründer von LibMod, wäre dies ein „revolutionärer Schritt“. Das Instrument des “Bildungsgrundeinkommens“ soll dabei einen realistischen Weg vom defizitären Stand zum Idealbild schaffen. Vorgesehen ist ein rechtlicher Anspruch für Personen im Alter von 25 bis 64 Jahre. Ein standardisierter Rahmen für Infrastrukturen von Inhalten und Verantwortlichkeiten soll festgelegt, ein Recht auf Beratung geltend gemacht werden.

Finanziert werden soll das Bildungsgrundeinkommen durch Steuermittel. Laut Fücks handelt es sich um ein „öffentliches Gut“. Denn beansprucht werden soll nämlich eine beruflich verwertbare Weiterbildung. Doch es gibt auch Kritik an dem Vorstoß. Sascha Rex vom Deutschen Hochschulverband stößt vor allem der stark verengte Bildungsbegriff auf. Seiner Meinung nach sollte der Studientitel geändert werden in: „Weiterbildungsgrundeinkommen zu beruflicher Qualifizierung“.

Der Vorschlag sei alles andere als modern. „Gruppen, die Weiterbildung elementar benötigen, werden ausgeschlossen, während sich Unternehmen aus der Verantwortung stehlen“, hebt Rex hervor. Er findet, die Studie sei bildungspolitisch eher hinten dran, im Koalitionsvertrag sei der Vorsatz eines stärkeren Fokus auf alle Bereiche der Allgemeinen Weiterbildung bereits gesetzt.

Ähnliche Instrumente wie den Bildungsurlaub gäbe es in vielen Bundesländern ja schon. Und darin werden politische und gesundheitliche Bildung mit in den Bildungsbegriff aufgenommen.

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