Thüringer AfD-Chef vor Gericht: Höcke sagt, er wusste es nicht

Seit einer Woche steht AfD-Rechtsaußen Björn Höcke vor Gericht, weil er eine Nazi-Parole verwendete. Nun wies er jede Schuld von sich.

Björn Höcke mit Büchern unterm Arm auf dem Weg ins Landgericht

Björn Höcke auf dem Weg ins Landgericht in Halle am 23.04.2024 Foto: Jens Schlueter/dpa

HALLE taz | Björn Höcke hat am zweiten Verhandlungstag im Strafprozess als Angeklagter ausgesagt. Am Dienstagmorgen führte der Thüringer AfD-Landeschef vor dem Landgericht in Halle aus, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass es sich bei den Worten „Alles für Deutschland“ um die verbotene Losung der SA gehandelt habe, als er diese verwendet hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke weiterhin vor, er habe die Losung bewusst gewählt.

Zu Beginn des Verhandlungstages spielte das Gericht ein Video ab, das die Veranstaltung in Merseburg zeigte, während der Höcke die Worte gesagt hatte. Der AfD-Rechtsaußen hielt die Rede dort, um die AfD in Sachsen-Anhalt im Landtagswahlkampf zu unterstützen. Am Ende seiner Ansprache sagte er: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“.

Vor Gericht hielt Höcke drei Geschichtsbücher hoch, die er in seiner eigenen Schulzeit und in seiner Zeit als Geschichtslehrer in Hessen verwendet habe. Keines davon kläre über die SA-Losung auf, sagte er. Ebenso wenig habe er im Studium davon gehört. Zwar sei ihm bekannt, räumt er auf Nachfrage des Gerichts ein, dass gewisse Losungen in Deutschland verboten seien. Aber von explizit dieser habe er nicht gewusst. Darum sei er unschuldig.

Gericht wird keine Freiheitsstrafe erteilen

Wenn ihm die Staatsanwaltschaft keinen Vorsatz nachweisen kann, wird Höcke nicht bestraft. Sollte sie ihm diesen nachweisen, steht eine Geldstrafe im Raum. Zwar sind laut Gesetz auch Freiheitsstrafen möglich, aber das Gericht stellte klar, dass es diese nach der aktuellen Faktenlage für nicht angemessen halte.

Die Staatsanwaltschaft stellte Höcke in dem Prozess mehrere Fragen zu Fällen, in denen ebenfalls Politiker der AfD die SA-Parole verwendet hatten und deshalb Probleme bekamen. Darüber hatten Medien bundesweit berichtet. Höcke stritt jedoch ab, von diesen Fällen gewusst zu haben.

Außerdem zitierte die Staatsanwaltschaft aus Höckes Buch, in dem er sich dafür aussprach, die Meinungsfreiheit zu erweitern. Höcke sagte im Prozess daraufhin, die Meinungsfreiheit sei gefährdet. Zudem führte er aus, der Satz sei ein Allerweltsspruch. So hatte er bereits vorher argumentiert.

Zu einer anderen Argumentation, die er bereits öffentlich verwendet hatte, wollte er sich nicht äußern. „In Deutschland wird jeder Patriot als Nazi diffamiert“, schrieb er auf der Onlineplattform X. „Das soll verhindern, dass Deutschland sich wieder findet.“ Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, was er damit meine, antwortete Höcke nicht.

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