Die UN-Verhandlungen zur Regulierung und Reduzierung des weltweiten Waffenhandels sind quasi gescheitert. Der Schlussvertrag hat riesige Schlupflöcher. von Andreas Zumach

Sie ahnten es schon vorher: Demonstranten der „Control Arms Coalition“ bei der Eröffnung der Konferenz Anfang Juli. Bild: reuters
GENF taz | Die New Yorker UN-Verhandlungen über ein globales Abkommen zur Regulierung und Begrenzung des Waffenhandels stehen vor dem Scheitern. Entweder gibt es bei der für Freitag vorgesehenen Schlussabstimmung nicht den für die Verabschiedung erforderlichen Konsens aller 193 Teilnehmerstaaten, oder es wird ein zahnloses Abkommen voller Schlupflöcher beschlossen.
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Ein Abkommen, das der bestehenden Praxis des Waffenhandels mit all ihren negativen Auswirkungen auf Menschenrechte, das humanitäre Völkerrecht sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Empfängerländern „sogar noch ein legitimatorisches Mäntelchen verpassen würde“, wie in New York vertretene Nichtregierungsorganisationen befürchten. Der Entwurf für ein Abkommen wurde nach dreiwöchigen Verhandlungen am Dienstagabend veröffentlicht.
Auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) äußerte ungewöhnlich deutliche Kritik: „Die wichtigsten Paragrafen des Vertragsentwurfs haben immer noch große Schlupflöcher; sie würden nur den Status quo bestätigen, anstatt einen hohen internationalen Standard zu setzen, der die Praxis der Staaten tatsächlich verändert und Leben rettet“, erklärte IKRK-Rüstungsexperte Peter Herby.
Laut dem Entwurf sollen nicht einmal alle konventionellen Großwaffensysteme unter das Abkommen fallen. Das hatten zu Beginn der Verhandlungen Anfang Juli noch über 80 Prozent aller Teilnehmerstaaten verlangt. Doch die USA setzten eine Ausnahme für unbemannte Drohnen durch.
Auf Verlangen der USA und einer Handvoll weiterer Staaten soll auch der Handel mit Munition für konventionelle Waffen nicht durch das Abkommen reguliert werden. Die USA, Russland und China verhinderten im Verein mit Ländern wie Syrien, Kuba und Iran zudem die Aufnahme verbindlicher menschen- und völkerrechtlicher sowie entwicklungspolitischer Kriterien, nach denen Waffenlieferungen künftig unterbleiben sollen.
Nicht einmal die völkerrechtlich verbindlichen Bestimmungen der Genfer Konventionen – zum Beispiel zum Verbot des Beschusses ziviler Ziele – wurden als Kriterien in den Entwurf aufgenommen. Zudem sollen zwischenstaatliche Verträge über Waffenlieferungen, die noch vor Verabschiedung des UNO-Abkommens abgeschlossen wurden, erfüllt werden dürfen, unabhängig davon, wie sich die Lage in dem Empfängerland inzwischen entwickelt hat.
„Laut dieser Bestimmung könnte Russland weiterhin Waffen und Munition an Syrien liefern, auch wenn die syrischen Regierungsstreitkräfte damit Massaker an der Bevölkerung begehen“, kritisierte Control Arms, das internationale „NGO-Netzwerk für einen wirkungsvollen Waffenhandelsvertrag“. Control Arms kritisiert auch die „völlig unzureichenden Vorschriften“ des Entwurfs für die Umsetzung und Überwachung eines Abkommens. Die Regierungen der Vertragsstaaten müssten sich zumindest dazu verpflichten, über ihre Genehmigungs- und Lieferpraxis regelmäßig öffentlich zu berichten.
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