Union und SPD finden Kompromiss: Einigung bei Bundespolizeigesetz

Die Große Koalition will der Bundespolizei mehr Befugnisse geben. Onlinedurchsuchungen und Gesichtserkennung sind aber nicht vorgesehen.

Bundespolizisten kontrollieren in einem ICE und laufen durch die Sitzreihen

Kontrolle im Bahnverkehr – automatisierte Gesichtserkennung auf Bahnhöfen ist nicht vorgesehen Foto: Martin Schutt/dpa

BERLIN afp | Die Große Koalition hat sich nach langem Streit auf die Grundzüge eines neuen Gesetzes verständigt, das der Bundespolizei mehr Befugnisse einräumen soll. Dazu soll auch die umstrittene Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zählen, also das Mitlesen von Nachrichten in verschlüsselten Chatdiensten. Dies geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag in Berlin vorlag. Weiterhin nicht erlaubt sein wird der Bundespolizei die Onlinedurchsuchung. Auch die elektronische Gesichtserkennung ist in den Eckpunkten nicht vorgesehen.

Mit dem neuen Gesetz will die Koalition der Bundespolizei ermöglichen, mit modernen technischen Fahndungsmethoden auf neue Gefahren reagieren zu können. Ursprünglich hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bereits im Frühjahr eine Novelle des Bundespolizeigesetzes ins Kabinett bringen wollen – allerdings stieß sein Entwurf auf Widerstand beim Koalitionspartner SPD.

Im ersten Entwurf war auch eine großflächige, automatisierte Gesichtserkennung auf Flughäfen und Bahnhöfen vorgesehen, die allerdings vom SPD-geführten Justizministerium abgelehnt wurde. Später gab es Berichten zufolge auch um die Quellen-TKÜ Streit. Der Kompromissentwurf der Koalition sieht nun vor, die Befugnisse zur Quellen-TKÜ auf die Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität zu begrenzen. Über den Kompromiss hatte zunächst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.

Dem Koalitionspapier zufolge soll die Bundespolizei künftig die Strafverfolgung bei „unerlaubtem Aufenthalt“ in Deutschland auch selbst übernehmen können. Damit solle die Konsequenz aus Versäumnissen im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri gezogen werden, heißt es in dem Papier.

FDP: „Schritt in Richtung Überwachungsstaat“

In die gleiche Richtung zielen auch einige andere Erweiterungen. Die Bundespolizei soll etwa selbst Platzverweise erteilen oder Blutproben entnehmen lassen können. Bisher mussten dazu immer die Landespolizeien herangezogen werden. Neu ist zudem die Zuständigkeit bei Delikten mit Drohnen oder Laserpointern. Zudem soll es der Bundespolizei erlaubt werden, Handys und Mobilfunkkarten zu lokalisieren.

Ausgehandelt wurde der Kompromiss von den Fraktionsvizes Dirk Wiese (SPD) und Thorsten Frei (CDU). Wiese zeigte sich zufrieden mit dem „sehr gelungenen Kompromiss“, der die „tägliche Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten konkret verbessert“. Die „Hartnäckigkeit der SPD“ in den Verhandlungen über das neue Gesetz habe sich ausgezahlt, sagte Wiese der AFP.

Auch die Unionsseite zeigte sich zufrieden. Die Koalition habe gezeigt, dass sie imstande sei, „auch noch am Ende der Legislaturperiode schwierige Gesetzgebungsvorhaben voranzubringen“, sagte Frei der AFP. Das Gesetz wäre „ein Stück Wertschätzung der Arbeit der Bundespolizei“, sagte er. „Wir wollen die Bundespolizei auch ein Stück weit aufwerten: Sie soll neue Aufgaben und Verwendungen – unter Wahrung des sonderpolizeilichen Charakters – und ein verbessertes Befugnisinstrumentarium erhalten.“

Scharfe Kritik an dem Vorhaben kam von der FDP. Das neue Gesetz wäre „der nächste Schritt in Richtung Überwachungsstaat und gläserner Bürger“, warnte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. „Dass die Große Koalition die Bundespolizei mit so weitreichenden Befugnissen wie der Quellen-TKÜ ausstatten will, ist nicht nachvollziehbar.“ Die Koalition verfahre „frei nach dem Motto ‚Alle sollen alles dürfen‘, ohne Rücksicht auf die Bürgerrechte zu nehmen“.

Die Polizei ist im deutschen Föderalismus in der Regel Ländersache – eine Ausnahme ist die Bundespolizei. Zu den wichtigsten Aufgaben der rund 51.300 Beschäftigten zählen der Grenzschutz und die Sicherung des Bahn- sowie des Flugverkehrs. Im Rahmen dieser Schwerpunktaufgaben ist die Bundespolizei auch in der Kriminalitätsbekämpfung tätig. Ihre Befugnisse sind in einem eigenen Gesetz, dem Bundespolizei-Gesetz, geregelt. Sie untersteht dem Bundesinnenministerium.

In Erscheinung treten Bundespolizist:innen im Alltag etwa bei Kontrollen von Passagie:innen an Flughäfen, bei der Überprüfung von Papieren beim Grenzübertritt und bei Patrouillen an Bahnhöfen. Vertreten ist sie an mehr als hundert Standorten in Deutschland – und darüber hinaus auch an vielen Einsatzorten im Ausland: Mehr als 2.200 ihrer Beam:innen sind in Osteuropa, dem Nahen Osten, in Afrika und in weltweiten Krisengebieten als Berater:innen und Expert:innen im Einsatz, zum Teil im Auftrag der Vereinten Nationen.

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