Urteil des Europäischen Gerichts: Geldsperre nur mit guten Gründen

Das Vermögen von Politikern des alten Regimes in der Ukraine wurde zu Unrecht eingefroren. So sieht es zumindest das Europäische Gericht.

Eine Frau weint an einem Sarg

Der Krieg in der Ukraine geht weiter. Beisetzung eines Polizeioffiziers in Kiew im Januar 2016. Foto: Reuters

KARLSRUHE taz | Die EU hat im März 2014 das Auslandsvermögen des ukrainischen Ex-Ministerpräsidenten Mykola Asarow zu Unrecht eingefroren. Das stellte jetzt das Europäische Gericht (EuG) fest. Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für solche Verfahren, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Asarow war ab 2010 Regierungsschef und stand dem damaligen russlandfreundlichen Präsidenten Viktor Janukowitsch nahe. Im Januar 2014 trat Asarow unter dem Druck der Massendemonstrationen zurück. Ende Februar floh Janukowitsch, und das Parlament erklärte ihn für abgesetzt.

Nach diesem Umsturz veröffentlichte der EU-Ministerrat am 5. März 2014 eine Liste mit Politikern der alten Machtelite, deren in der EU liegendes Vermögen eingefroren wurde - weil ihnen entweder Menschenrechtsverletzungen oder die Veruntreuung von Staatsvermögen vorgeworfen wurde.

Das EU-Gericht gab nun Asarow Recht

Auf der Liste stand auch Asarow mit der knappen Begründung, er sei „in der Ukraine Gegenstand von Ermittlungen wegen der Beteiligung an Straftaten im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder.“

Asarow klagte gegen das Einfrieren seines Vermögens. Die Vorwürfe seien viel zu vage gewesen. Die EU entgegnete, dass das Einfrieren von Geldern schnell gehen müsse, weil die Betroffenen sonst gewarnt sind und das Geld aus Europa abziehen. Das EU-Gericht erster Instanz gab nun Asarow Recht. Es habe ein „offensichtlicher Beurteilungsfehler“ vorgelegen.

Es habe ein „Beurteilungsfehler“ vorgelegen, so das Gericht

Die Listung Asarows habe nur auf einem Schreiben des ukrainischen Generalstaatsanwalts vom 3. März beruht, in dem Ermittlungen gegen Asarow wegen Veruntreuung angekündigt werden. Es fehlten aber Informationen darüber, was ihm konkret vorgeworfen wurde. Deshalb hätte die EU das Vermögen Asarows nicht einfrieren dürfen, so das EU-Gericht.

In ähnlichen Verfahren hatten am Donnerstag auch Asarows Nachfolger Sergej Arbusow und drei weitere Ukrainer Erfolg. Der EU-Ministerrat kann gegen die Urteile noch Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon bleibt das Vermögen Asarows eingefroren, weil der Rat einen neuen Beschluss auf besserer Grundlage gefasst hat, wogegen Asarow ebenfalls klagt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir alle wollen angesichts dessen, was mit der Ukraine derzeit geschieht, nicht tatenlos zusehen. Doch wie soll mensch von Deutschland aus helfen? Unsere Ukraine-Soli-Liste bietet Ihnen einige Ansätze fürs eigene Aktivwerden.

▶ Die Liste finden Sie unter taz.de/ukrainesoli

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.