Urteil eines Landessozialgerichts: Papstsatire führt zu Sperre von ALG
Ein bei der Caritas beschäftigter Pfleger schrieb satirische Texte über den Papst. Er musste gehen, die Arbeitsagentur sperrte die Bezüge - zu Recht, wie die Stuttgarter Richter nun urteilten.
STUTTGART afp | Eine Diffamierung des Papstes durch den Beschäftigten einer kirchlichen Einrichtung kann eine zwölfwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes rechtfertigen. Dies entschied das Landesozialgericht Baden-Württemberg in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
Im vorliegenden Fall hatte ein in einem Krankenhaus der Caritas beschäftigter Pfleger unter einem Pseudonym im Internet den Papst diffamierende Texte veröffentlicht, die er selbst als Satire bezeichnete. Sein Arbeitgeber droht ihm daraufhin die fristlose Kündigung an, schloss aber letztlich mit dem Pfleger einen Aufhebungsvertrag. (L 12 AL 2879/09)
Die beklagte Arbeitsagentur bewilligte dem Mann daraufhin für zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld - zu Recht, wie die Stuttgarter Richter nun urteilten. Der Kläger habe nämlich für den Abschluss des Aufhebungsvertrags keinen "wichtigen Grund" geltend machen können, der laut Sozialgesetzbuch einer Sperrung des Arbeitslosengeldes entgegenstehen könnte.
Denn der Arbeitgeber hätte den Mann ansonsten fristlos kündigen können, befand das Gericht: Der Kläger habe sich als Beschäftigter einer kirchlichen Einrichtung auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu der Grundsätzen des Beschäftigungsbetriebs entstehe.
Durch polemische und auf niedrigem Niveau angesiedelte Texte gegen das Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalitätspflichten nachhaltig verletzt.
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