Urteil in den USA: Twitter muss Daten offenlegen

Hat die US-Justiz das Recht, bei Ermittlungen die Daten von Twitter-Nutzern in aller Welt einzuholen? Ein zweiter Richter hat dies im Fall Wikileaks jetzt bestätigt.

Über dieses Urteil können sich Twitterer nur ärgern. Bild: dpa

ALEXANDRIA dpa | Das Online-Netzwerk Twitter soll dem US-Justizministerium die Daten zu den Konten von drei Wikileaks-Unterstützern übergeben - diese Anweisung bestätigte jetzt ein Bezirksrichter im US-Staat Virginia. Die Betroffenen und die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) äußerten sich enttäuscht.

"Mit dieser Entscheidung sagt das Gericht allen Nutzern von Online-Diensten mit Sitz in den USA, dass die US-Regierung einen geheimen Zugang zu ihren Daten hat", kritisierte die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir, eine der drei Personen, deren Daten die US-Justiz beantragt hat. Die Entscheidung sei "ein großer Schritt rückwärts für das Vermächtnis der USA in der Meinungsfreiheit und beim Recht auf Privatsphäre."

In dem Streit geht es insbesondere um die IP-Adresse, also die eindeutige Computerkennung, bei der Veröffentlichung bestimmter Tweets. Richter Liam O'Grady wies am Donnerstag in Alexandria im US-Staat Virginia die Beschwerde der Betroffenen zurück, dass mit der IP-Adresse auch private Informationen über ihren Aufenthaltsort verbunden seien. Eine IP-Adresse sei nicht anders zu bewerten als eine Telefonnummer.

Damit bestätigte der Bezirksrichter eine Entscheidung von Bundesrichterin Theresa Buchanan vom März dieses Jahres. Diese befand, mit der Übergabe der Daten würden keinerlei Persönlichkeitsrechte verletzt.

"Zwingendes Interesse zum Schutz andauernder Ermittlungen"

Der Richter lehnte auch die Forderung der Kläger nach Offenlegung der Anweisung an Twitter zurück. Die Vereinigten Staaten hätten ein "zwingendes Interesse zum Schutz ihrer andauernden Ermittlungen" und dieses wiege höher als die Interessen der Betroffenen und das öffentliche Interesse, befand O'Grady. Von dieser Offenlegung erhofften sich die Kläger Hinweise darauf, ob auch andere Internet-Unternehmen angewiesen wurden, Daten preiszugeben. Twitter hatte von sich aus seine Mitglieder von der Anweisung der Justiz informiert.

Betroffen von der Anordnung sind neben Jonsdottir auch der US-Programmierer Jacob Appelbaum und der Niederländer Rop Gonggrijp. Alle drei - ebenso wie zahllose weitere Twitter-Nutzer - haben sich vor allem im Herbst vergangenen Jahres über den Wikileaks-Gründer Julian Assange und die Veröffentlichung von internen Memos aus US-Botschaften in aller Welt geäußert.

Die US-Regierung versucht seit längerem, gegen Wikileaks vorzugehen, weil sie die Enthüllungen von geheim eingestuften Diplomatendepeschen sowie Militärberichten über die Kriege im Irak und in Afghanistan für illegal hält.

In London fürchtet Assange, dass er nach der Anordnung der britischen Justiz zu seiner Ausweisung nach Schweden anschließend in die USA ausgewiesen werden könnte. Die schwedische Justiz ermittelt gegen ihn wegen sexueller Nötigung.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.