Verbraucherzentralen monieren Etiketten: Lebensmittel-Industrie täuscht Natur vor

Die Verbraucherzentralen schlagen Alarm: Die Lebensmittelindustrie preist Produkte mit dem Schein von Naturbelassenheit an – obwohl sie Zusatzstoffe enthalten.

Wissen, was drin ist. Das ist gar nicht so einfach herauszubekommen. Bild: Happy Meal – Lizenz: CC-BY-SA

DÜSSELDORF dpa | Die Lebensmittelindustrie bewirbt ihre Produkte nach Ansicht der Verbraucherzentralen häufig zu Unrecht mit dem Etikett "frei von Zusatzstoffen". Aufdrucke wie "ohne Konservierungsmittel", "ohne Geschmacksverstärker" oder "ohne Zusatz von Aromen" verleihen Lebensmitteln demnach oft nur den Schein von Naturbelassenheit. Für 151 Produkte verglichen die deutschen Verbraucherzentralen Werbeversprechen mit den Zutatenlisten. Das Ergebnis: Die Kunden würden meist getäuscht, teilte die federführende Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Dienstag mit.

Die Verbraucherschützer sprechen von "Taschenspielertricks". Künstliche Stoffe würden durch andere Zutaten ersetzt, die zwar ähnlich wirkten, aber nach dem Gesetz nicht als Zusatzstoffe gekennzeichnet werden müssten. Laien wüssten das nicht und gingen davon aus, dass gar keine Zusatzstoffe zum Einsatz kommen.

Beispiel Hefeextrakt: Diese Zutat mit harmlos klingendem Namen diene oft als alternativer Geschmacksverstärker, erläuterte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW. Hefeextrakt enthalte aber ebenfalls Glutamat - und dieses weise dieselben chemischen Eigenschaften auf wie der industrielle Zusatzstoff. Zwar sei unklar, inwiefern Glutamat gesundheitsschädlich ist. Asthma- und Neurodermitis-Kranke sollten aber vorsichtshalber die Finger davon lassen.

"Eine höhere Qualität bei Lebensmittelprodukten, die explizit auf bestimmte Zusatzstoffe verzichten, ist kaum erkennbar", berichtet die Verbraucherzentrale NRW. "Bei dem derzeit vorherrschenden Kennzeichnungswirrwarr tragen die angeblich sauberen Labels eher dazu bei, Verbrauchern eine falsche Verlässlichkeit vorzugaukeln." Die Verbraucherschützer verlangen daher klarere gesetzliche Vorgaben für die Werbeversprechen.

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