Verfassungsgerichts zu Elterngeld: Kein Geld für geduldete Ausländer

Geduldete Ausländer haben weiterhin keinen Anspruch auf Elterngeld, auch wenn sie jahrelang in Deutschland gelebt haben. So urteilte das Verfassungsgericht.

Unterstützung für die Kinderbetreuung? Nur für Familien mit sicherem Aufenthaltsstatus. Bild: dapd

KARLRUHE dapd | Geduldete Ausländer bleiben weiterhin ausnahmslos vom Elterngeld ausgeschlossen. Das ergibt sich aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter verwarfen eine Vorlage des Bundessozialgerichts, das die entsprechende Vorschrift im Elterngeldgesetz für verfassungswidrig hielt.

Das oberste Sozialgericht meinte, die Bestimmung benachteilige geduldete Ausländer ohne sachlichen Grund. Zwar könne der Gesetzgeber durchaus Elterngeld nur ausländischen Eltern gewähren, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben. Geduldeten Ausländern, die sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten, könne eine positive Bleibeprognose aber nicht generell abgesprochen werden. Denn langjährig geduldete Ausländer seien etwa zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Der Erste Senat des Verfassungsgerichts sah die Richtervorlage aber als „unzulässig“ an. Das Bundessozialgericht habe seine Auffassung nicht ausführlich genug dargelegt und sich nicht ausreichend mit der komplexen rechtlichen Ausgangslage auseinandergesetzt.

Die heute 24-jährige Klägerin des Ausgangsverfahrens war 1992 mit ihren Eltern aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland eingereist und lebt seitdem hier. Für das erste Lebensjahr ihrer im November 2008 geborenen Tochter hatte die allein erziehende, ledige Frau erfolglos Elterngeld beantragt. (Az: 1 BvL 4/12)

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