WM-Terminplaner : Freispruch für die NPD

Die NPD-Führungsriege war wegen wegen eines Terminplaners zur WM 2006 angeklagt. Der Vorwurf: Volksverhetzung. Jetzt endete der Prozess mit einem Freispruch.

Frank Schwerdt (links), Udo Voigt (Mitte) vor dem Berliner Landgericht. Rechts der Anwalt. Bild: dpa

BERLIN taz | In einer Berufungsverhandung vor dem Berliner Landgericht wurden an diesem Mittwoch der NPD-Vorsitzende Udo Voigt und zwei weitere Funktionäre der Partei vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. In einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten im Jahre 2009 war das Trio noch zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht bewertete seinerzeit einen von der NPD herausgegebenen Planer für die Fußballweltmeisterschaft 2006 als "rassistisch".

Denn auf dem Titel war ein Nationalmannschaftstrikot mit der Nummer 25 abgebildet. Und daneben stand der Spruch: "Weiß – nicht nur eine Trikotfarbe für eine echte Nationalmannschaft". Die 25 war die Trikotnummer des schwarzen Spielers Patrick Owomoyela.

Das Landgericht urteilte jetzt, dass aus der Abbildung nicht zweifelsfrei hervorgehe, dass Owomoyela persönlich oder ein schwarzer Spieler generell herabgewürdigt werden sollte. Auch fehle der Appellcharakter, der eine Volksverhetzung rechtfertige, so die Richterin. Die Angeklagten hätten zwar "eine fremdenfeindliche Position zum Ausdruck gebracht", was aber noch keinen Straftatbestand darstelle.

Bereits zu Prozessbeginn hatte Udo Voigt angegeben, nicht Owomoyela, sondern der Spieler Sebastian Deisler sei auf dem Planer abgebildet. Und es sei auch um das schmutzige Finanzgebaren im Profifußballs gegangen. Dann allerdings wetterte der NPD-Vorsitzende gegen Multikulti und forderte, dass sich "unser Volk" in der Nationalelf wiederfinden müsse.

Owomoyela hatte die NPD-Kampagne als "bestürzend und kränkend" bezeichnet. Sein Anwalt sprach von einer "Fehlentscheidung". Der Planer sei zweifellos rassistisch. Anders mache doch der Spruch keinen Sinn. Auch der Staatsanwalt, der auf die Verhängung von Freiheitsstrafen plädiert hatte, sah das so. Das Amtsgericht hatte das braune Trio zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt, die NPDler dagegen Berufung eingelegt.

Die Freisprüche passen der NPD jetzt kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ins Konzept. Nach Umfragen könnte die Partei die 5-Prozent-Hürde knacken. Nach außen versucht sie einen bürgerlichen Wahlkampf hinzulegen. Intern aber wird weiter über "Bimbos" und "Kanaken" hergezogen, wie kürzlich von der taz veröffentlichte NPD-E-Mails zeigen.

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