Zentralafrikanische Republik: Präsident nach Putins Vorbild

In der Zentralafrikanischen Republik kann Präsident Touadéra nun bis 2039 regieren. Für seine Sicherheit sorgt weiter die russische Wagner-Truppe.

Faustin-Archange Touadera steckt einen Schein in eine Wahlurne, neben ihm eine Person mit Warnwest, die bei der Wahlhilft

Präsident Touadera hat mit der Verfassungsreform seine Amtszeit deutlich verlängert Foto: ap

KAMPALA taz | Mit über 95 Prozent haben die Wähler in der Zentralafrikanischen Republik für eine neue Verfassung gestimmt, so lautet das „vorläufige“ offizielle Ergebnis der nationalen Wahlbehörde ANE. Deren Vorsitzender, Mathias Morouba, hat dies am Montag in der Hauptstadt Bangui bekannt gegeben. Die Wahlbeteiligung der rund zwei Millionen Wahlberechtigten lag bei rund 60 Prozent, gab er an.

Mit diesem Referendum bediente sich Präsident Faustin Touadéra eines einfachen Tricks. Die derzeitig gültige Verfassung, die 2015 per Referendum angenommen wurde und 2016 in Kraft trat, sieht eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten für den Präsidenten vor. So dürfte Touadéra, der seit 2015 im Amt ist und 2020 wiedergewählt wurde, bei den nächsten Wahlen 2025 nicht noch einmal antreten.

In dem neuen Entwurf ist diese Amtszeitlimitierung zwar nicht abgeschafft – doch werden diese Amtszeiten für Touadéra quasi auf null zurückgesetzt und gleichzeitig auf jeweils sieben Jahre erweitert. Er könnte 2025 zum ersten Mal unter der neuen Verfassung antreten, 2032 erneut, und somit theoretisch bis 2039 an der Macht bleiben. Denselben Trick hatte auch Russlands Präsident Wladimir Putin bei seinem Referendum 2020 angewandt, so manche afrikanischen Präsidenten sind diesem Vorbild gefolgt.

Die Opposition hat die Volksabstimmung in dem bürgerkriegsgebeutelten Land als „Schwindel“ bezeichnet und zum Boykott aufgerufen. Noch vor den Ergebnissen warf sie dem 66-jährigen Touadéra vor, „Präsident auf Lebenszeit“ bleiben zu wollen, unter der schützenden Hand Russlands.

Wagner-Gruppe in Afrika

Bereits im Vorfeld der Wahl 2020 holte Touadéra die russischen Söldner der Sicherheitsfirma Wagner ins Land. Die mittlerweile rund 2.000 russischen Kämpfer stellen dort seither nicht nur seine Leibgarde, sondern schützten ihn im Vorfeld der Wahlen 2020 auch vor Rebellen, die auf die Hauptstadt zumarschierten. Mit Wagners Hilfe konnte damals ein Staatsstreich verhindert werden.

Eine Karte zeigt die geografische Lage der Zentralafrikanischen Republik, südwestlich Sudans und nördlich der Demokratischen Republik Kongo

Nun hat sich Touadéra offenbar mit Wagners Hilfe sein Amt für die Zukunft gesichert. Im Vorfeld der Volksabstimmung gab es zahlreiche Indizien, dass Wagner dem Präsidenten unter die Arme greift: So ging der russische Wagner-Propaganda-Beauftragte Dmitri Siti mit dem Chef der zentralafrikanischen Wahlbehörde, Mathias Morouba, auf Wahlkampftour – mit einem von Wagner gesponserten Flugzeug.

Als „Maskerade“ bezeichnet deswegen Crepin Mboli-Goumba, Vorsitzender der Oppositionsallianz BRDC (Republikanischer Block zur Verteidigung der Verfassung), die Ergebnisse. „Wir haben alle mit eigenen Augen gesehen, dass die Leute nicht wählen gegangen sind“, behauptete er und gab an, die Wahlbeteiligung belaufe sich landesweit höchstens auf 15 Prozent.

Als problematisch betrachtet Analyst Lewis Mudge von Human Rights Watch die Änderung eines Paragrafen in der neuen Verfassung, wer sich in Zukunft als Präsidentenkandidat aufstellen lassen darf. Darin wird konkret definiert, dass beide Eltern eines Kandidaten nachweislich innerhalb der Zentralafrikanischen Republik geboren sein müssen.

Die Frage um die Herkunft hat bereits in der Vergangenheit zu Bürgerkriegen und Gewalt geführt. 2013 stürmten die muslimischen Rebellen der Séléka aus dem Norden des Landes die südlich gelegene Hauptstadt Bangui und stürzten Präsident François Bozizé. Im katholischen Süden wurde den muslimischen Rebellen aus dem Norden vorgeworfen, Ausländer aus Tschad zu sein. Séléka-Generäle erklärten damals der taz, sie kämpften um die Anerkennung ihrer Volksgruppen als gleichrangige Bürger im Land.

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