Marcel Pohl hat sich beeilt mit seinem Studium. Die private FOM-Hochschule klagt deshalb fehlende Gebühren von dem Turbostudenten ein. von Bernd Kramer

Dieser junge Mann sieht nicht nur aus wie ein Turbostudent, er ist auch einer. Bild: dpa
BERLIN taz | Marcel Pohl hatte einen Plan, den viele Bildungspolitiker begrüßen würden. Gemeinsam mit zwei Kommilitonen wollte er das Studium an der privaten Fachhochschule für Oekonomie und Management (FOM) in Dortmund im Rekordtempo durchziehen – von wegen Bummelstudenten.
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Dass ihre Hochschule, einer der größten privaten Studienanbieter des Landes, 21-mal in Deutschland vertreten ist, machten sich die drei zu Nutze. Sie jetteten durch die Republik, besuchten Vorlesungen und Prüfungen an unterschiedlichen Hochschulstandorten. Dadurch verkürzten sie Studienfristen – und zwar zusätzlich zur parallel laufenden Berufsausbildung. Ergebnis: Statt der vorgesehenen elf Semester brauchte Pohl nur vier. Als er die Masterurkunde in den Händen hielt, stellte er auch die Zahlung seiner Studiengebühren ein.
Genau das wurde für ihn zum Problem. Die Hochschule hat Pohl verklagt. Er soll Gebühren für das komplette Studium entrichten. 12.380 Euro kostet die Ausbildung insgesamt, 10.000 Euro stehen noch aus. „Es sollte doch unterstützt werden, wenn sich jemand beeilt“, sagt Bernhard Krass, Pohls Anwalt. „Sie haben das nicht gegen den Widerstand der Hochschule gemacht, sondern sich mit der Studienberatung abgesprochen. Von weiter zu zahlenden Studiengebühren war dabei nie die Rede.“
Die Hochschule sieht das anders. „Wir freuen uns natürlich über jeden Studenten, der vor der Regelstudienzeit fertig wird“, sagte Rektor Burghard Hermeier der taz. „Unser Studienvertrag ist sehr eindeutig.“ Darin werde ein Preis für das gesamte Studium angesetzt, nicht etwa eine Semestergebühr wie an anderen Hochschulen – auch wenn die Summe in Monatsraten abgezahlt werden kann.
„Dass wir Vorlesungen und Prüfungen an verschiedenen Orten anbieten, ist eine Serviceleistung für diejenigen, die beruflich mobil sein müssen. Herr Pohl hat diese Serviceleistung in einem besonderen Maße genutzt und in extremen Maße davon profitiert.“ So deutete das auch der Richter des Amtsgerichts Arnsberg bei der mündlichen Verhandlung an: Die Hochschule habe die vereinbarte Leistung voll erbracht.
Pohls Anwalt hält entgegen, der Vertrag sei ordnungsgemäß gekündigt worden. Sollten die Richter der Hochschule recht geben, will er in Berufung gehen. Für ihn handelt es sich um einen Präzedenzfall darüber, wie private Hochschulen ihre Gebühren ausgestalten können. Das Urteil wird an diesem Mittwoch erwartet.
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Leserkommentare
20.07.2012 13:39 | frauken
Lasst doch den Jungen machen! Ich verstehe nicht wie eingeschränkt man in seiner Denkweise sein muss, um ihn die ganze Zeit ...
18.07.2012 09:12 | 562914
Gestern habe ich im Restaurant drei Gänge parallel gegessen und musste nur den Hauptgang zahlen.
18.07.2012 08:17 | Seb
Moralisch gesehen: ...