Ausländische Abschlüsse anerkannt

Die berufsständischen Kammern in Deutschland können seit Montag Berufsabschlüsse aus dem Ausland anerkennen. Grundlage dafür ist ein neues Gesetz. Die Handwerkskammer Berlin erwartet schon bald „eine große Zahl“ von Anträgen. Stimmt die Qualifikation mit den deutschen Anforderungen nicht überein, müssen zumindest die im Ausland erworbenen Kenntnisse bescheinigt werden. Das Anerkennungsgesetz gilt für Berufe, für die der Abschluss in Deutschland geregelt ist – zum Beispiel Ärzte und Ausbildungsberufe. Das Land Berlin baut derzeit ein Netz von Beratungsstellen auf, etwa beim Türkischen Bund. (dpa)