hamburg heute
: Tag des Wahlrechts

Hamburgs Verfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob die CDU über dem Volk steht

Durfte die christdemokratische Mehrheit in der Bürgerschaft das vom Volk beschlossene Wahlrecht ändern oder nicht? Über diese Frage hat heute in letzter Instanz das Hamburger Verfassungsgericht zu befinden. Dagegen Klage eingereicht hatten die Oppositionsfraktionen von SPD und GAL sowie die Initiative „Mehr Demokratie“. Sie sind der Auffassung, dass die CDU mit der Änderung des Wahlrechts zumindest „symbolischen Verfassungsbruch“ begangen habe. Ob es auch ein juristischer war, entscheidet heute das höchste Gericht im Stadtstaat.

Bei dem Volksentscheid im Jahr 2004 war festgelegt worden, dass die Bürger mehr Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments nehmen können. Jeder Wähler sollte fünf Stimmen für Direktkandidaten in 17 Wahlkreisen beliebig verteilen oder häufeln, ebenso fünf Stimmen für die Parteilisten. Letzteres kassierte die Union wieder ein, zudem erfand sie eine „Relevanzschwelle“, um die Änderung der Kandidatenfolge auf den Listen nahezu unmöglich zu machen.

Der Ausgang ist offen. Gerichtspräsident Wilhelm Rapp hatte bei der mündlichen Verhandlung Anfang April jedoch durchblicken lassen, dass es sich bei dem CDU-Gesetz nicht um eine „Optimierung“ des Volksentscheides handele: „Da müssen wir uns gegenseitig nichts vormachen“, sagte er damals. Wie er das gemeint haben könnte, wird Rapp heute erklären. SMV