Körting: Kurdin darf zurück

Eine im März in die Türkei ausgewiesene Kurdin, der dort die Zwangsverheiratung droht, hat nun doch Chancen, nach Berlin zurückzukehren. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) teilte gestern im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses mit, es gebe inzwischen „humanitäre Gesichtspunkte“, auf deren Grundlage die Abschiebung befristet werde. Der Fall der 21-jährigen Frau hatte Aufsehen erregt, nachdem bekannt geworden war, dass ihr Vater in Iskenderun in der Südtürkei seine Tochter gegen deren Willen verheiraten wollte und sie nach ihren Angaben wiederholt geschlagen hatte. Körting sagte, die Sperrfrist der Abschiebung sei mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Man werde zunächst der türkischen Botschaft mitteilen, dass „wir mit der Rückführung der Frau einverstanden sind“, so Körting. DPA

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