Klage gegen Ladenschluss

Die Berliner Kirchen wollen mit einer Verfassungsklage gegen das Ladenöffnungsgesetz des Landes vorgehen. Die Berliner Regelung, nach der Verkaufsstellen an bis zu zehn Sonntagen im Jahr geöffnet sein dürfen, unterlaufe das grundgesetzlich verankerte Recht auf Religionsfreiheit, begründeten der evangelische Bischof Wolfgang Huber und der katholische Kardinal Georg Sterzinsky die Entscheidung. DDP