Weniger Geld für Trennungskinder

BERLIN epd ■ Unterhaltsberechtigte Kinder erhalten ab Juli weniger Geld. Die neuen Regelsätze sinken zum 1. Juli um rund ein Prozent, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums gestern. Der zahlungspflichtige Elternteil müsse in der Regel zwischen zwei und vier Euro pro Monat weniger überweisen. Damit sinke der Unterhalt für Kinder erstmals seit Einführung der Düsseldorfer Tabelle vor 45 Jahren, sagte ein Sprecherin des OLG Düsseldorf. Diese Orientierungstabelle, die vom OLG erstellt wird, wurde bisher gemeinsam mit der Berliner Tabelle für die neuen Länder alle zwei Jahre angepasst. Vor zwei Jahren war der Kindesunterhalt noch um 2,5 Prozent angehoben worden, 2003 sogar um 6 Prozent. Der neue Mindestunterhalt, den ein Elternteil künftig zahlen muss, liegt je nach Alter zwischen 202 und 288 Euro. Die Beträge richten sich nach der Einkommensentwicklung und spiegeln die trotz des Aufschwungs gesunkenen Reallöhne wider.