Das Ende einer Disko

OVG kassiert Widerspruch: Das „Stubu“ am Breitenweg, einst als „Studentenbude“ für tanzwütige Nachwuchsakademiker gegründet, ist endgültig dem Terror seiner Türsteher zum Opfer gefallen

Von Georg Heitmann

Das „Stubu“ ist mit sofortiger Wirkung geschlossen. Vor dem Hintergrund fortwährender gewalttätiger Übergriffe der dort beschäftigten Türsteher hatte das Stadtamt bereits im Dezember vergangenen Jahres die Schließung der Großdisko am Breitenweg verfügt. Betreiber Rainer Büsing klagt dagegen in zweiter Instanz. Eine aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs wurde jetzt vom Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) verworfen. Im Januar war das Verwaltungsgericht bereits zum gleichen Ergebnis gekommen. Begründung: Nicht einmal während des laufenden Verfahrens habe Büsing die Übergriffe abstellen können.

Von der Fortführung der Diskothek gingen „erhebliche Gefahren für die Öffentlichkeit“ aus, urteilt das OVG – und listet 22 Vorfälle aus den vergangenen fünf Jahren auf, in denen die Türsteher „grundlos oder aus nichtigem Anlass Personen geschlagen und dadurch an ihrer Gesundheit geschädigt“ hätten. Selbst in der nüchternen Diktion des Gerichts lesen sich diese aktenkundig gewordenen Fälle – die Aufzählung sei keineswegs vollständig, betont das OVG – geradezu gruselig. Es handelt sich dabei keineswegs um die auf der Diskomeile ohnehin vorhandenen Auseinandersetzungen innerhalb der Türsteherszene, sondern um brutale Drangsalierungen weitgehend willkürlich ausgeguckter Opfer.

Gelegentlich ist der Streit um verwehrten Zutritt Anlass für Faustschläge ins Gesicht. Immer wieder werden, so haben es Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt, auch bereits am Boden Liegende getreten und zum Hintereingang geschleppt. Im März 2005 wird den Gerichtsakten zufolge ein Gast von hinten gepackt und in einen Privatraum gezerrt, wo ihm ein Türsteher das Nasenbein bricht. Wenig später wird einem von Türstehern zusammengeschlagener Gast beim Hinaustragen der Kopf „mit voller Wucht gegen die Tür“ geschlagen. Nachfragende Gäste erleiden „Halsquetschungen“ und Tritte in die Genitalien. Laut OVG hat Büsing all diese Vorfälle „nicht substanziiert bestritten“, seine Darlegungen hätten sich auf eine „Bagatellisierung der Ereignisse“ beschränkt. Büsing selbst war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Das OVG hat offenbar den Eindruck gewonnen, Büsing sei längst nicht mehr Herr im eigenen Haus. Der mehrfach gerichtlich geforderten Entlassung als besonders gewalttätig aufgefallener Türsteher sei er höchstens halbherzig nachgekommen, derzeit sei der maßgebliche Personenkreis über den Umweg einer zwischengeschalteten Firma nach wie vor im „Stubu“ tätig.

Büsing betreibt die Disko – an verschiedenen Standorten – seit 30 Jahren. Ursprünglich war sie als „Studentenbude“ in der Ostendorpstraße gegründet worden. Die sofortige Schließung ist letztinstanzlich rechtskräftig, im Hauptsacheverfahren kann sich Büsing weiterhin zur Wehr setzen. Da hier ein Urteil frühestens in einem Jahr zu erwarten ist, ist das Ende des „Stubu“ jedoch faktisch besiegelt.

„Ich gehe davon aus, dass die Räumlichkeiten weiter genutzt werden“, sagt Joachim Becker, stellvertretender Leiter des Stadtamtes in Gewerbe-Angelegenheiten. Auch eine neue Disko ist möglich – nur eben nicht durch den bisherigen „Stubu“-Betreiber. Dem wird nicht nur der Terror seiner Türsteher, sondern auch Überfüllung des Kellergeschosses und mangelnde Vorbeugung für den Brandfall vorgeworfen.