EU-Anwalt gegen Moschee-Verkauf

LUXEMBURG epd ■ Der Verkauf der Al-Nur-Moschee im Berlin-Neukölln an einen unter Terrorverdacht stehenden Saudi-Araber kommt wahrscheinlich nicht zustande. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, Paolo Mengozzi, sprach sich gestern dafür aus, dem potenziellen Käufer den Eintrag ins Grundbuch zu verweigern. Die Empfehlungen des EU-Anwalts sind für die EuGH-Richter nicht bindend, werden aber beim Urteilsspruch in der Regel befolgt. Die derzeitigen Besitzerinnen des Grundstücks, eine Berlinerin und ihre Tochter, hatten den Kaufvertrag mit dem Saudi-Araber bereits im Dezember 2000 abgeschlossen (AZ: C-117/06).