Antifa darf nun doch unterrichten

Ein später Sieg: Michael Csaszkóczy wird in den Schuldienst übernommen. Lange wollten die Behörden verhindern, dass der aktive Linksextreme vor Schüler tritt. Sie zweifelten an seiner Verfassungstreue. Nach einem Gerichtsurteil lenkten sie jetzt ein

VON JOCHEN SCHÖNMANN

Der mit einem Berufsverbot belegte Referendar Michael Csaszkóczy darf nun doch den Schuldienst antreten. Am Dienstagabend bestätigte ein Sprecher des baden-württembergischen Kultusministeriums, dass der 37-Jährige ein Einstellungsangebot für die Realschule in Eberbach am Neckar erhält. Für den Linken, der sich bei der antifaschistischen Initiative Heidelberg engagiert, ist es eine Erlösung.

„Das ist ein guter Tag für alle Lehrer und Schüler“, sagte Csaszkóczy der taz. Jahrelang hatte sich das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe geweigert, den unkonventionell gekleideten Lehrer mit den 30 Ringen im Ohr in den Schuldienst zu übernehmen. Weil Csaszkóczy in der Antifa „eine führende Rolle“ einnehme, bestünden Zweifel an seiner Verfassungstreue, so die Begründung. Der Realschullehrer hatte immer betont, mit den Mitteln des Rechtsstaats gegen Unrecht und braune Propaganda zu kämpfen.

Sogar der Verfassungsschutz hatte ihn jahrelang beobachtet. Allerdings kam dabei nicht mehr heraus als eine von Csaszkóczy organisierte Demo, die den angemeldeten Weg nicht einhielt, und eine Protestaktion vor einem Asylbewerberheim, bei der er für kurze Zeit in Gewahrsam genommen wurde.

Maßgeblich für den jetzigen Meinungsumschwung war nach Angaben von Hansjörg Blessing, dem stellvertretenden Pressesprecher des Kultusministeriums, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im März. In der Urteilsbegründung heißt es: „Das RP hat bei seiner für den Kläger ungünstigen Prognose wesentliche Beurteilungselemente außer Acht gelassen.“ Das Gericht wies die Behörde an, den Fall erneut zu prüfen und dabei das einwandfreie Verhalten Csaszkóczys während der Referendariatszeit und sein privates Engament für Kinder und Jugendliche stärker zu berücksichtigen. Der 37-Jährige war dafür von der Stadt Heidelberg für die Bürgermedaille vorgeschlagen worden.

Das Gericht betonte außerdem, dass die Teilnahme an Demonstrationen vom Grundgesetz geschützt sei. Dass dies in der Begründung des RP überhaupt Erwähnung finde, sei „kaum nachzuvollziehen“. Csaszkóczy selbst ist der Meinung, „dass dieses Urteil ohne die Solidaritätsbewegung und die kritische Öffentlichkeit niemals zustande gekommen wäre“.

Nun darf er also unterrichten. Zunächst wird er im Angestelltenverhältnis arbeiten. Dies sei aber normal für Referendare, die nicht auf regulärem Weg eine Stelle bekommen, heißt es im Ministerium. Csaszkóczy habe die sichere Perspektive der Verbeamtung. Seine Rektorin in Eberbach, Regine Sattler-Streitberg, hat ihn vor Jahren ausgebildet. „Ich schätze ihn“, sagt sie. „Es tut gut, zu sehen, dass er endlich eine Chance bekommt.“