KLARE WORTE

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte nach Medienberichten, er sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht überzeugt, dass die Befugnisse zur Onlinedurchsuchung gebraucht würden. Die Unverletzlichkeit der Wohnung würde mit dem Verfahren angegriffen. Wer einen elektronischen Brief vom Jugendamt oder Finanzamt bekomme, müsse sicher sein können, dass das Schreiben auch von diesen Ämtern stammt und nicht etwa vom BKA. AP