NPD-Verbot: Beck will V-Leute bei NPD einfrieren

Staatliche Spitzel sollen sich beim neuen NPD-Verbotsverfahren zurückhalten, fordert der SPD-Chef. Dass das letzte Verfahren schon an der Existenz von V-Leuten scheiterte, hat er übersehen.

Auch wenn sie sich ruhig verhalten - schon die reine Existenz von V-Leuten gefährdet den Erfolg eines neuen NPD-Verbotsverfahrens. Bild: ap

BERLIN taz Entweder SPD-Chef Kurt Beck hat vom Verbotsverfahren gegen die NPD keine Ahnung, oder er hat die Bundesregierung der permanenten Lüge überführt. Am Wochenende hat Beck vorgeschlagen, die V-Leute in der NPD sollten während eines neuen Parteiverbotsverfahren zurückhaltender agieren, "sie dürfen zum Beispiel nicht als Agents provocateurs tätig werden". Bisher hatte die Bundesregierung allerdings stets bestritten, dass V-Leute in der NPD den Auftrag hätten, Parteimitglieder zu illegalen Handlungen anzustacheln.

Während des letzten Verbotsverfahrens war 2002 herausgekommen, dass bis zu 15 Prozent der NPD-Vorstandsmitglieder in Bund und Ländern vom Verfassungsschutz als V-Leute verpflichtet wurden. Es handelt sich dabei nicht um staatliche Beamte, sondern um überzeugte NPD-Aktivisten, die für durchschnittlich 400 bis 500 Euro im Monat dem Geheimdienst über das Innenleben der Partei berichteten.

Im Verfahren hatte die Bundesregierung mehrfach betont, die V-Leute seien vom Staat nur abgeschöpft worden. Sie hätten die NPD weder im Auftrag des Staats gesteuert, noch als Agents provocateurs Straftaten in die NPD hineingetragen. Trotz großmäuliger Ankündigungen des damaligen NPD-Anwalts Horst Mahler konnte die Partei auch nie das Gegenteil belegen. Nicht einmal eine Ausspähung der Verteidigungsstrategie der NPD konnte bewiesen werden.

Auf taz-Anfrage betonte am Sonntag das Bundesinnenministerium, dass die Aussagen der Bundesregierung im Verbotsverfahren "korrekt" gewesen seien. Und "auch heute" hätten V-Leute nicht den Auftrag, die NPD zu radikalisieren, sagte ein Ministeriumssprecher. Der Verfassungsschutz wollte sich zu dieser Frage nicht äußern.

Wenn die Auskunft der Bundesregierung stimmt, hat Beck am Wochenende gezeigt, dass er seinen Vorstoß für ein neues Verbotsverfahren ziemlich dilettantisch vorbereitet hat und es ihm wohl vor allem um eine schnelle Schlagzeile nach der Hetzjagd von Mügeln ging.

Das Verfassungsgericht hatte das Verbotsverfahren im März 2003 nicht gestoppt, weil die V-Leute in der NPD zu aktiv waren. Eine Sperrminorität von drei Richtern sah in der bloßen Existenz der Spitzel während des Verbotsverfahrens ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis" - schließlich seien solche Spitzel "doppelten Loyalitätsansprüchen" ausgesetzt: einerseits als führende Parteimitglieder, andererseits als entgeltlich tätige Informationsbeschaffer für den Staat. Außerdem hätten NPD-Aussagen im Verbotsantrag, die von V-Leuten stammten, gekennzeichnet werden müssen.

Seither hatten die Innenminister von Bund und Ländern mehrfach bekräftigt, dass sie lieber auf ein neues Verbotsverfahren verzichten, als die Beobachtung der Partei mit Spitzeln zeitweilig auszusetzen. Dieses Dilemma wollte Beck mit seinem jüngsten Vorschlag, die V-Leute sollten sich vorübergehend zurückhalten, umgehen. Er will, dass auf dem nächsten SPD-Bundesparteitag über ein neues Verbotsverfahren abgestimmt wird.

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