Terrorcamps: Zypries will Haft für Terror-Training

Extremisten, die sich in Terrorlagern ausbilden lassen, will die Justizministerin mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestrafen. Der reine Besuch solcher Lager soll straffrei bleiben.

Terrorausbildung am Hindukusch? Jetzt strafbar, meint Zypries. Bild: dpa

BERLIN taz Jetzt hat Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) doch dem Druck aus der Union nachgegeben und einen Gesetzentwurf zur Bestrafung von terroristischen Vorbereitungshandlungen vorgelegt. Der Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers oder die Beschaffung von Sprengstoff sollen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden, wenn dies zum Zwecke eines Anschlags erfolgt.

Schon bisher war als bloße Vorbereitungshandlung die Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafbar. Weil sich aber islamistische Terroristen selten in dauerhaften Vereinigungen à la RAF organisieren, will Zypries nun zwei neue Paragrafen ins Strafgesetzbuch einfügen, damit auch terroristische Einzeltäter, Zweiergruppen und lose Netzwerke im Vorfeld von Anschlägen "abgegriffen werden können", wie sie sagte.

Als "Vorbereitung einer Gewalttat" (§ 89a) soll künftig die Ausbildung in Anschlagstechniken, die Beschaffung von Waffen und Sprengstoff sowie die Sammlung von Finanzmitteln gelten - wenn dies in der Absicht geschieht, damit einen Anschlag durchzuführen. Diese Einschränkung ist notwendig, weil viele dieser Vorbereitungshandlungen sonst völlig harmlos sein können.

Bei der Ausbildung in Anschlagstechniken geht es nicht nur um den Besuch eines Al-Qaida-Lagers in Pakistan oder Afghanistan, sondern es kann sich auch um einen Kurs für angehende Sprengmeister oder die Grundausbildung der Bundeswehr handeln. Selbst eine Pilotenausbildung kann strafbar sein, wenn man sie - wie die Attentäter vom 11. September - in der Absicht unternimmt, entführte Jets in Hochhäuser zu rammen.

Auch bei der Beschaffung von Waffen und Sprengstoff kommt es auf die Zielsetzung an. Immerhin sollen auch Gifte und andere gesundheitsschädliche Stoffe wie Viren erfasst sein, mit denen auch Apotheker und Ärzte umgehen. Selbst die Beschaffung von "Grundstoffen" von Sprengstoff gilt künftig bei böser Absicht als Vorbereitung einer Gewalttat. Die Liste der vielfältig verwendbaren Chemikalien, die hier erfasst sein können, ist sehr lang. Von Salzsäure bis zu Zucker.

Bei der Finanzierung eines Anschlags sollen diejenigen bestraft werden, die "nicht unerhebliche Mittel" zu diesem Zweck zur Verfügung stellen, sammeln oder entgegennehmen.

Das neue Delikt ist in keiner Weise auf islamistische Terroristen beschränkt, sondern kann genauso gut auch Links- oder Rechtsterroristen treffen. Zypries betonte vor allem die Anwendungsmöglichkeit gegenüber Rechtsradikalen.

Die Strafe für das "Vorbereiten einer Gewalttat" soll zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen, bei leichteren Fällen ist aber auch Geldstrafe möglich.

Die Polizei soll bei ihren Ermittlungen in solchen Verfahren auch Telefonüberwachungen und die Verwanzung von Wohnungen (großer Lauschangriff) durchführen können.

Der zweite neue Strafparagraf nennt sich "Anleitung zu einer Gewalttat" (§ 91). Hierbei ist insbesondere das Verbreiten von Bombenbau-Anleitungen im Internet gemeint.

Dies soll aber nur strafbar sein, wenn die Anleitung "nach den Umständen ihrer Verbreitung geeignet ist", die Bereitschaft anderer zu einem terroristischen Anschlag zu wecken oder zu fördern. Die Bombenbauanleitung eines unpolitischen Chemiestudenten wäre demnach nicht strafbar, der technisch gleiche Text auf einer Homepage von Islamisten aber doch.

Praktisch wichtiger ist, dass Zypries auch das Herunterladen einer solchen Anleitung aus dem Internet bestrafen will. Allerdings soll es auch hier darauf ankommen, dass jemand damit eine terroristische Gewalttat begehen will. Polizisten, Journalisten und andere Neugierige sollen sich so nicht strafbar machen können.

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