Thor Steinar doch nicht vor Gericht

Der Geschäftsführer der bei Neonazis beliebten Modemarke Thor Steinar muss sich nicht wie geplant am Montag wegen des Verstoßes gegen das Markengesetz vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Potsdam habe sich für örtlich nicht zuständig erklärt, sagte ein Sprecher. Der Geschäftsführer soll über das Internet Kleidung vertrieben haben, die die norwegische Flagge trugen. Gegen einen Bußgeldbescheid über 2.000 Euro hatte er Einspruch eingelegt. Aus Sicht des Potsdamer Gerichts muss der Fall in Bonn verhandelt werden, da das dortige Bundesamt für Justiz den Bußgeldbescheid erlassen hatte. Anlass war eine Anzeige Norwegens wegen „widerrechtlicher Verwendung staatlicher Hoheitszeichen“. DPA