Neonazi-Prozess: V-Mann verstrickt

DRESDEN epd ■ Beim Prozess gegen Mitglieder der Neonazigruppe „Sturm 34“ muss sich offenbar auch ein Informant des sächsischen Staatsschutzes wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten. Welche Auswirkung dessen Beteiligung auf den Prozess habe, sei nicht absehbar, berichtete die Chemnitzer Freie Presse. An der ungeklärt gebliebenen Mitgliedschaft von V-Leuten bei den verbotenen „Skinheads Sächsische Schweiz“ scheiterte 2002 beinahe der Strafprozess gegen sieben Mitglieder dieser Neonazi-Gruppe. Bereits heute soll sich der Innenausschuss im Landtag mit der brisanten Angelegenheit beschäftigen. Der erste Verhandlungstag gegen fünf Angeklagte ist für den 10. April angesetzt.