NPD-Kandidaten ausgeschlossen

Zwei Wahlausschüsse schließen je einen Kandidaten der rechtsextremen NPD wegen mangelnder Verfassungstreue von den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern aus. Nun will die Partei die Entscheidung anfechten

Bei den Landratswahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 18. Mai dürfen die NPD-Landtagsabgeordneten Stefan Köster und Michael Andrejewski nicht antreten. Am Mittwochnachmittag wies der Landeswahlausschuss ihre Beschwerde zurück. „Die bestehenden Zweifel an ihrer Verfassungstreue haben sie nicht ausgeräumt“, sagte Landeswahlleiter Klaus Hüttebräuker.

Über zwei Stunden hatte das siebenköpfige Gremium in Schwerin getagt. „Hier wurde ein zur Neutralität verpflichtetes Gremium zum Schaugericht degradiert“, sagte Udo Pastörs, der NPD-Fraktionsvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern.

Bereits am 3. April hatte sich der Wahlausschuss in Ludwigslust gegen Köster ausgesprochen. Der Leiter des Ausschusses, Andre Hase, erklärte, dass Köster nicht auf dem Boden der Verfassung stünde. Er betonte zudem, dass Köster auch nicht die notwendigen „persönlichen Voraussetzungen“ mitbrächte, da er wegen „gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung“ verurteilt sei.

Am 8. April verkündete der Wahlausschuss in Ostvorpommern die Ablehnung von Andrejewski, der auch im Kreistag von Ostvorpommern und im Stadtrat von Anklam sitzt. Hier reichten „Zweifel an der Verfassungstreue“, so Christoph Krohn, Sprecher der Kreisverwaltung.

Die Schwierigkeit, Mitglieder einer erlaubten Partei von der Kandidatur auszuschließen, zeigt sich allerdings in der Kleinstadt Neukalen: Dort darf das NPD-Mitglied Torsten Schmidt zur Bürgermeisterwahl antreten. Fraktionschef Pastörs kündigte an, dass seine Partei die Wahl vor dem Verwaltungsgericht anfechten wolle. Seinen potentiellen Wählern empfahl der NPD-Fraktionschef den Wahlboykott.

ANDREAS SPEIT