Persönlichkeitsrecht à la carte?

betr.: „Das Steuergeheimnis lüften“, taz vom 19. 2. 08

Wie ernst meinen Sie es, wenn Sie uns wissen lassen, dass in Deutschland „Geheimniskrämerei als Persönlichkeitsrecht missverstanden“ wird? Gilt das auch für Videoüberwachung, Lauschangriff, Online-Durchsuchung, Überwachung von Journalisten, Aufzeichnung von Passagierdaten und biometrischen Merkmalen in jedem Speicherchip? Auch die taz lässt den Big-Brother-Staat nun hochleben? Oder ist es doch nur ein Fall von „Persönlichkeitsrechte à la carte“? Je nach politischer Couleur mal das eine, mal das andere: Kameras abmontieren und gläserne Konten für die taz – Online-Durchsuchung und Bankgeheimnis für den Wirtschaftsflügel der CSU?

MAXIM KUTSCHER, Frankfurt am Main